Der Wolf gehört nicht ins SächLJagdG
Von: Olaf Buschmann aus Oldenburg An: Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat am 6. Dezember 2011 den Entwurf des geänderten Sächsischen Jagdgesetzes verabschiedet und für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Landtag übermittelt.
In einer angehängten Verordnung soll der Wolf als streng geschützte Art nach Willen der Staatsregierung entgegen jeder Vernunft in das SächLJagdG überführt werden.
Die Unterzeichner dieser Petition fordern Sie als amtierenden Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen auf, Ihre...
Begründung: Seit 2009 hat der Freistaat Sachsen unter paritätischer Einbindung aller namhaften am Wolf interessierten Verbände und Institutionen, also auch der sächsischen Jägerschaft, einen für die Bundesrepublik Deutschland beispielhaften Managementplan geschaffen, der den Umgang mit dem Wolf regelt. Er ist immer noch wegweisend für die Erarbeitung von Richtlinien und Maßnahmen, die sich aus der Anwesenheit des Wolfes in anderen betroffenen Bundesländern ergeben.

Aktuell gibt es keinen ver ...
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