Gegen diskriminierende - menschenverachtende TV-Darstellung, TV-Werbung und Radio
Von: Bernhard Josef Hruska aus Wien
An: Bundespräsident Heinz Fischer, Bundeskanzler Werner Faymann, ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz
Zur Einhaltung der Menschenrechte und Menschenwürde darf die Darstellung behinderter Menschen in Berichten, Werbung, Spenden-Aktionen etc. nicht diskriminieren. Verfassungsrechtliche Basis ist die östereichische Bundesverrfassung aus 1997 Art. 7, die UN-Behindertenkonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz BBStG 2006.
Behinderte Menschen müssen als gleichwertige BürgerInnen dargestellt werden. Sie müssen selber ihre Anliegen nach dem Selbstbestimmtleben-Prizip äußern und Vertret...
Begründung: Die Plattform österreichischer Journailsten - für ethische diskriminierungsfreie und menschenwürdige Berichterstattung fordert in Zusammenhang mit der Darstellung behinderter Menschen in den Medien, die Einhaltung des Artikel 7. der Verfassung und des Behindertengleichstellungsgesetzes BBStG 2006. Die Darstellungen und Werbespots in TV und Radio lassen in den letzten Jahren keine wesentliche Verbesserung erkennen. Vor allem Spendenaktionen wie "Licht ins Dunkel" nutzen veralterte, überholte Klis ...