Reitwege in Schleswig-Holstein
Von: Sabine Stutterheim aus Aumühle
An: Landtag Schleswig-Holstein
An alle Pferdefreunde, Reiter und Fahrer, die für sich und die nächsten Generationen ein großes Reit- und Fahrwegenetz in Schleswig-Holstein schaffen wollen
Die aktuelle Situation:
1. Reiten und Fahren ist überall verboten, wo nicht ausdrücklich erlaubt, außer auf öffentlichen Straßen und mit Ausnahmegenehmigungen nach Vereinbarung.
2. Diese Ausnahmevereinbarungen können von örtlichen Reitervereinen mit einzelnen Gemeinden und privaten Land- und Forstbesitzern abgeschlossen werden.
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Begründung: Zur Erinnerung: In Schleswig-Holstein gilt für das Reiten und Fahren in Wald und Flur Folgendes:
Wald: Reiten ist nur auf den als Reitwegen gekennzeichneten oder durch Vereinbarung mit den Nutzungsberechtigten genehmigten Waldwegen und den privaten Straßen (Asphalt oder vergleichbar befestigt) erlaubt. Fahren ist nur auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt, es sei denn, sie sind durch das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt. Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zus ...