Hilfe zu Petitionen
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Was ist eine Petition?
- Eine Petition ist ein Anliegen in Form eines Ersuchens oder einer Beschwerde an die zuständige Verwaltung oder Behörde. Das Petitionsrecht in Deutschland und in der EU ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, auf jeder Ebene der politischen Verwaltung eine Petition einzureichen. Der Empfänger der Petition muss den Erhalt ebendieser bestätigen, sie sachlich prüfen und einen Beschluss fassen in wie weit dem Anliegen entsprochen werden kann.
- Petitionen können sich auch an Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen (Bürgerinnen und Bürger) wenden und so die Öffentlichkeit auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen.
Was ist der Unterschied zwischen einer openPetition und einer ePetition?
- openPetitionen und ePetitionen sind beides Petitionssysteme, die eine öffentliche Sammlung von Online-Unterschriften für eine Sammelpetition an den deutschen Bundestag ermöglichen.
- Eine Online-Petition die auf dem Petitionssystem des deutschen Bundestages läuft heißt ePetition.
- Eine Online-Petition die auf dem Petitionssystem von openPetition läuft heißt openPetition oder einfach Petition.
- Der Unterschied besteht darin, dass ePetitionen zuerst beim Bundestag eingereicht werden und dann die Zeichnungsfrist beginnt, wohingegen bei openPetition erst die Zeichnungsfrist läuft und dann im Anschluß die Unterschriften als Sammelpetition beim Bundestag eingereicht werden.
Warum soll ich openPetition nutzen, wenn es schon ein ePetitions-System gibt?
- Eine openPetition hat zwei Vorteile gegenüber ePetitionen:
- openPetitionen die sich auf einen aktuellen Anlass beziehen können sofort gestartet werden, ohne die übliche mehrwöchige Bearbeitungsdauer bei einer ePetition abwarten zu müssen.
- openPetitionen unterliegen nicht der Frist von 3 Wochen, um das Quorum von 50.000 Unterschriften zu erreichen. Er reicht aus, wenn das Quorum erreicht ist bevor eine Petition bei Bundestag eingereicht wird (siehe Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich der Verfahrensgrundsätze des Bundespetitionsausschuss). Auf openPetition können Sie dafür eine Petitionsfrist zwischen 7 Tagen und einem Jahr wählen.
- openPetitionen bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Petitionen an Vertreter auf regionaler Ebene (Land, Kreis, Gemeinde, Bezirk) oder an Stellen außerhalb der politischen Verwaltung öffentlich zu richten und um Unterstützer zu werben.
Sind Online-Petitionen rechtsverbindlich?
- Das Petitionsrecht ist im deutschen Grundgesetz in Artikel 17 festgeschrieben. Auf jeder Ebene der politischen Verwaltung werden Petitionsausschüsse einberufen die die eingereichten Petitionen bearbeiten.
- Die Verfahrensgrundlagen für die Arbeit der Ausschüsse sind in der jeweiligen Satzung, Verordnungen oder Geschäftsordnungen festgelegt. Hierin ist jeweils auch beschrieben, in welcher Form eine Petition rechtsverbindlich eingereicht werden muss und welchen Ansprüchen sie genügen muss, um bearbeitet zu werden.
- Online-Petitionen werden genauso eingereicht und bearbeitet wie klassische Offline-Petitionen. Auf welche Art vorher Unterstützer für eine Petition gewonnen wurden, ist dabei unerheblich.
Wie wird die Fälschung von Unterschriften unterbunden?
- Naturgemäß kann die Identität einer Online-Unterschrift nicht bewiesen werden. Es gibt jedoch technische Möglichkeiten, Missbrauch weitestgehend auszuschließen.
- Wie bei einer echten Unterschriftenliste ist der Empfänger der Liste in der Verantwortung, die Legitimität der Unterschriften stichprobenartig oder vollständig zu überprüfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Unterschriftenlisten auf Papier 10% der Unterschriften ungültig sind.
Wie viele Unterzeichner braucht man um eine Petition erfolgreich abzuschließen?
- Eine Petition einreichen kann man immer, egal wie viele Unterstützer sich ihr anschließen.
- Ob einer Petition am Ende entsprochen wird, hängt weniger von der Anzahl der Unterstützer ab, als vielmehr von den gewählten Vertretern in einem Petitionsausschuss. Sie entscheiden über eine Petition. Mehr Unterstützer helfen, den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen, ein Thema öffentlich zu beraten und zu entscheiden.
Gibt es einen Unterschied zu Bürgerbegehren/Volksbegehren?
- Unterschriftensammlungen mit denen ein Bürger- oder Volksentscheid erzwungen wird, müssen (im Moment noch) handschriftlich erfolgen. Aufgrund des hohen organisatorischen und finanziellen Aufwandes bei der Sammlung eigenhändiger Unterschriften ist es hilfreich, vorab mit einer Online-Petition die Resonanz für das eigene Anliegen zu testen.
Was ist openPetition nicht?
- openPetition unterstützt bei der Sammlung von Unterschriften und bei der Kommunikation zwischen Petenten und Unterstützern. Eine Petition beim Empfänger einzureichen und zu vertreten kann openPetition nicht übernehmen. Dieser entscheidene Schritt liegt in der Verantwortung des Petenten.
Welche unbeantwortete Frage fehlt hier?
- Schicken Sie bitte eine Mail an info@openpetition.de mit dem Betreff: “FAQ: …”.
Verbesserungsvorschläge für den Petitions-Service
- Schicken Sie bitte eine Mail an info@openpetition.de mit dem Betreff: “Feature: …”.
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