Die Petiton ist beendet. Es wurden 3793 Unterschriften gesammelt.
Petitionsbeschluss: Der Petition wurde nicht entsprochen oder überwiegend nicht entsprochen.

Der Wolf gehört nicht ins SächLJagdG

Von: Olaf Buschmann aus Oldenburg

An:   Ministerpräsident Stanislaw Tillich in Sachsen

Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat am 6. Dezember 2011 den Entwurf des geänderten Sächsischen Jagdgesetzes verabschiedet und für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Landtag übermittelt.
In einer angehängten Verordnung soll der Wolf als streng geschützte Art nach Willen der Staatsregierung entgegen jeder Vernunft in das SächLJagdG überführt werden.
Die Unterzeichner dieser Petition fordern Sie als amtierenden Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen auf, Ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Bundeslandes, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie dem Arten-und Naturschutz gerecht zu werden. Stoppen Sie unverzüglich die Bestrebungen, den Wolf in das zukünftige SächLJagdG aufzunehmen.

Begründung: Seit 2009 hat der Freistaat Sachsen unter paritätischer Einbindung aller namhaften am Wolf interessierten Verbände und Institutionen, also auch der sächsischen Jägerschaft, einen für die Bundesrepublik Deutschland beispielhaften Managementplan geschaffen, der den Umgang mit dem Wolf regelt. Er ist immer noch wegweisend für die Erarbeitung von Richtlinien und Maßnahmen, die sich aus der Anwesenheit des Wolfes in anderen betroffenen Bundesländern ergeben.

Aktuell gibt es keinen vernünftigen Grund, den Wolf erneut, zehn Jahre nach seiner Rückkehr, in die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen. Dies widerspricht allen wildbiologischen Erkenntnissen, für deren Erforschung in der Vergangenheit erhebliche Geldbeträge von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt wurden. Der angestrebte Alleingang Sachsens führt einzig zu einer Rechtsunsicherheit und löst praktisch keine Probleme. Eine Änderung des Status quo der derzeitigen Rechtslage ist daher überflüssig und deshalb abzulehnen. Sie schadet überdies dem Ansehen Sachsens im In-und Ausland.

Die Behauptung, dass der Wolfsschutz per se „ bei der Jägerschaft in guten Händen ist“, ist natürlich eine unangemessene Verallgemeinerung. Eine Wolfshege im Sinne jagdlichen Sprachgebrauchs zur effizienteren Wiederansiedelung ist fachlich widersinnig und somit ebenfalls abzulehnen.

Bevor die Landesregierung ernsthaft über die Durchsetzung einer Änderung des SächLjagdG nachdenkt, sollten grundsätzlich die verfassungsrechtlichen Bedenken, die sich aus der Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ergeben, rechtsicher ausgeräumt werden.

Im Namen aller Unterzeichner.

Oldenburg, 22.12.2011 (aktiv bis 21.03.2012)

Debatte zur Petition

PRO: Laßt die Wölfe wo sie sind, nicht die sind die "BÖSEN" das sind wir Menschen die sich das Recht herausnehmen über alles zu bestimmen, dabei sind wir es mehr...

PRO: Leider vergessen die Meisten das wir nur Gast auf dieser Welt sind, nicht der Herrscher davon, am Ende nimmt niemand was mit, "Nur" eine " Positive" oder mehr...

CONTRA: Die Aufnahme ins SächLJagdG bedeutet nicht, dass dann auch geschossen werden darf, das würde ich auch nicht befürworten ! Insgesamt ist mir die Diskussion mehr...

CONTRA: Erfolgsgeschichte Luchs und Wildkatze in NRW. Beide streng geschützen Arten unterliegem dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit. Vorteil: Wir Jäger (Forschungsstelle mehr...

>>> Zur Debatte



 

Petitions-Blog

 

Petitionsbeschluss: Der Petition wurde nicht entsprochen oder überwiegend nicht entsprochen am 10.05.2012

Liebe Unterstützer der Petition "Der Wolf gehört nicht ins SächLJagdG"

Am 09.Mai 2012 wurde der Wolf mit den Stimmen der CDU/FDP Fraktionen im Sächsischen Landtag in 2.Lesung in das neue SächLJagdG aufgenommen. Das Tier darf aber dennoch zu keinem Zeitpunkt bejagt werden.

Somit wurde der Petition nicht entsprochen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Olaf Buschmann

Entscheidung fällt am 09.Mai 2012 (03.05.2012)

Liebe Unterstützer der Petition "Der Wolf gehört nicht ins SächLJagdG"

Am 09.Mai 2012 wird über das neue SächLJagdG im sächsischen Landtag abgestimmt. Am 01.September 2012 wird das Gesetz dann umgesetzt.
Aktuell kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Die FDP wird dem Gesetz zustimmen, wenn der Wolf direkt im Jagdgesetz verankert wird und nicht, wie von der CDU favorisiert, in einer Verordnungsermächtigung. Gesetzestexte in Verordnungen umzulagern, würde die Umgehung des Parlaments bedeuten und somit zu Rechtsunsicherheiten und zu einem nicht mehr einzuschätzbaren Jagdgesetz führen.Die Oberste Jagdbehörde könnte dann ohne parlamentarische Zustimmung de facto über von ihr erlassene Verordnungen das Jagdgesetz verändern, wie z.B. Änderungen von Jagd-und Schonzeiten festlegen.
Sie werden selbstverständlich über den Petitionsverlauf auf dem Laufenden gehalten.

Mit besten Grüßen
Olaf Buschmann

Die Petition wurde eingereicht am 22.03.2012

Liebe Unterzeichner der Petition "Der Wolf gehört nicht ins SächLJagdG",

die Zeichnungsfrist dieser Petition ist beendet.

Bereits am 14.03.12 wurden die bis dahin eingegangenen Unterschriften im Rahmen einer Aktion des NABU Landesverbandes Sachsen an den Landtagspräsidenten des Sächsischen Landtages, Hr.Dr. Rößler, zur Weiterleitung an den zuständigen Petitionsausschuss übergeben. Alle nach dem 14.03.12 eingegangenen Unterschriften werden dem Petitionsausschuss nachgereicht.

Ich möchte mich an dieser Stelle für die großartige Unterstützung meiner Petition bedanken, in der Hoffnung, dass wir unser gemeinsames Ziel erreichen können.

Sie werden selbstverständlich über den Petitionsverlauf auf dem Laufenden gehalten.

Mit besten Grüßen
Olaf Buschmann

Petition in Zeichnung am 14.02.2012

Liebe Unterstützer dieser Petition,

bitte vergessen Sie nach Unterzeichnung der Petition nicht, den Bestätigungslink zu aktivieren. Sollte bisher in Ihrem E-mail Postfach noch kein Bestätigungslink eingegangen sein, kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Olaf Buschmann