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Arzneimittelwesen - Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte ("eigene Haus-Apotheke")
Von: Steffen Neureither
An: Deutschen Bundestag in Deutschland
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Dispensierrecht für Tierärzte beizubehalten.
Begründung:
Fiele das Dispensierrecht für Tierärzte weg, wären Tierhalter gezwungen, sich Medikamente für ihre Tiere in einer Apotheke zu besorgen. Dort erfolgt der Verkauf nur in Gebinden, so dass zwangsläufig nach dem Ende der Behandlung Restbestände entstünden. Dies schafft einen Anreiz für Halter, mit diesen Restbeständen nicht mit dem Tierarzt abgesprochene Selbstmedikation durchzuführen und so das Wohl seines Tieres zu gefährden.
Bisher werden Medikamente durch den Tierarzt nur in der für die Behandlung benötigten Mengen ausgegeben.
Zudem entsteht für den Tierhalter ein erhöhter Aufwand für die Besorgung von Medikamenten und, bedingt durch die Ausgabe in Gebinden, eine höhere finanzielle Belastung.
26.01.2012 (aktiv bis 09.03.2012)
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