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Datenschutz - Verbindliche und kostenlose Entfernung von RFID-Chips von Waren
Von: Harry Hermann Botzenhardt
An: Deutschen Bundestag in Deutschland
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sog. RFID-Chips, die über Funk Daten an Lesegeräte (Scanner) abgeben können, unverzüglich, kostenlos und ohne Aufforderung des Käufers von Gegenständen vom Verkäufer entfernt werden müssen, soweit es sich nicht um Ausweisdokumente handelt oder eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Das Recht der Bürger über die Informationelle Selbstbestimmung sowie das Vertragsrecht sind entsprechend anzupassen.
Begründung:
Zunehmend werden Waren (z.B. Bekleidung) mit winzigen Funkchips versehen, um schneller und preiswerter Warenbestandspflege, Transportsteuerung und Warenverfolgung betreiben zu können. Leider werden diese Chips, die sich an unterschiedlichsten Stellen der Ware befinden können, meist nicht nach Verkauf der Ware an den Endverbraucher entfernt oder deaktiviert. Dadurch ist der Chip weiterhin von Scannern auslesbar. Da sich solche Scanner überall befinden könnten und da nicht bekannt, welche Daten der Chip zu senden in der Lage ist, könnten unbefugte Dritte an diese gefunkten Informationen gelangen und u.U. zum Nachteil des Besitzers der Ware nützen.
Aus den schon heute gültigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ergäbe sich die Verpflichtung bei Besitzübergang einer gekennzeichneten ("getagten") Ware, die Entfernung oder Deaktivierung des Chips vorzunehmen (oder anderslautende schriftliche Vereinbarung zu treffen), unabhängig davon, ob die sendbaren Daten persönlicher Art sind oder nicht (vgl. diesbezügliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes)
Da der Besitzer einer getagten Ware aber normalerweise nicht wissen kann, wer die Daten, deren Art und Umfang er nicht kennt, ausliest und ggf. verwendet, ist der Schutz auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken und entsprechende Gesetzesnovellierungen auf den Weg zu bringen.
02.02.2012 (aktiv bis 16.03.2012)
Debatte zur Petition
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CONTRA: Paranoia!
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