Einbürgerungen auch für Kosovaren ermöglichen - Fortsetzung

Von: Bayerischer Flüchtlingsrat aus München

An:   Bayerischer Landtag in Bayern Keine Stellungnahme

Bayern ist neben Sachsen das einzigen Bundesland, das trotz der staatlichen Anerkennung Kosovos durch die Bundesrepublik Deutschland darauf beharrt, dass Kosovaren nicht nur ihre kosovarische, sondern auch die serbische Staatsbürgerschaft ablegen müssen. Dies ist jedoch ohne Zahlungen an Mittelspersonen meist unmöglich – zudem ist es nicht zumutbar, dass Kosovaren zu Bittstellern bei ihren ehemaligen Kriegsgegnern werden. Die Folge: Dem Großteil der Kosovaren wird in Bayern die Einbürgerung verweigert, sie müssen oft Bayern verlassen um in einem anderen Bundesland ihre Rechte zu erhalten. Der Bayerische Landtag kann dies beenden, wir bitten euch darum unsere Onlinepetition zu unterzeichnen.

Die Petition haben in der Erstauflage (openpetition.de/petition/online/einbuergerungen-auch-fuer-kosovaren-ermoeglichen) bereits 2.057 Personen unterzeichnet.

Begründung: Bayern ist neben Sachsen das einzigen Bundesland, das trotz der staatlichen Anerkennung Kosovos durch die Bundesrepublik Deutschland darauf beharrt, dass Kosovaren nicht nur ihre kosovarische, sondern auch die serbische Staatsbürgerschaft ablegen müssen. Dies ist jedoch ohne Zahlungen an Mittelspersonen meist unmöglich – zudem ist es nicht zumutbar, dass Kosovaren zu Bittstellern bei ihre ehemaligen Kriegsgegner werden. Ich bitte Sie daher sich dafür einzusetzen den bayerischen Sonderweg zu beenden und auch Kosovaren die Einbürgerung ohne Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.

Die Republik Kosovo ist seit dem 17.02.2008 unabhängig. Deutschland hat Kosovo am 20.02.2008 anerkannt. Die vom Kosovo erklärte Unabhängigkeit von Serbien ist nach einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) am 22.07.2010 rechtens, da kein Verstoß gegen das Völkerrecht begangen wurde. Der Kosovo-Konflikt trieb viele Kosovaren in die Flucht und viele suchten Schutz - auch in der Bundesrepublik Deutschland.

Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Als letzten Schritt zur Einbürgerung müssen die Antragssteller ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufgeben. Das gilt für Kosovaren ebenso wie für alle anderen Bevölkerungsgruppen in Deutschland. Nur, und das ist das Hauptanliegen dieses Schreibens, gibt es in Deutschland unterschiedliche Auffassungen, was die Staatszugehörigkeit von Kosovaren angeht. So ist man nur in Bayern und Sachsen der Auffassung, dass Kosovaren gleichzeitig auch Serben sind, also neben der kosovarischen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Folge ist, dass Kosovaren in Bayern die Entlassung aus beiden genannten Staatsangehörigkeiten nachweisen müssen - sonst werden sie nicht eingebürgert. Was die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit angeht, gibt es zwei Wege dies zu erreichen. Entweder zahlt man eine vergleichsweise hohe Gebühr und wendet erheblich viel Zeit auf, bis das serbische Konsulat in München alles „ordnungsgemäß“ abwickelt. Oder, wie von betroffenen Kosovaren oft berichtet, muss Geld an Mittelsmänner gezahlt werden (falls man genügend Kontakte hat), um die Papiere schneller bzw. überhaupt zu bekommen. Diese kriminell anmutende Praxis kann nicht im Sinne der Kosovaren sein, geschweige denn in dem der bayerischen Behörden. Nicht wenige (aber deutlich die Minderheit), und das ist die Hauptargumentation der bayerischen Behörden, schaffen es aber über einen von diesen zwei Wegen zum Ziel zu kommen und somit zur Einbürgerung in Bayern. Der Eindruck drängt sich auf, dass die bayerische Verwaltung auf diese Weise eine Art „Einbürgerungsverhinderungstaktik“ betreibt, die schon an Schikane grenzt.

Es geht aber hier weniger um die Frage, wie man den Kosovaren den Weg zur Ausbürgerung aus der serbischen Staatsangehörigkeit erleichtern kann – was ja von bayerischer Seite auch kaum zu beeinflussen ist, da hier die Zuständigkeit bei den serbischen Behörden liegt. Es geht doch vielmehr darum: Warum nimmt der bayerische Staat nicht Abstand von der Praxis, von den Kosovaren die Entlassung sowohl aus der serbischen als auch aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit zu fordern? Worin besteht außerdem der Sinn, dass die Kosovaren ihre Kriegsgegner um Erlaubnis bitten müssen, damit sie in Bayern eingebürgert werden können? Warum ist in Bayern nicht möglich, was nahezu überall in Deutschland die Regel ist?

Den Widersprüchen bei der Praxis im Umgang mit Menschen aus dem Kosovo muss ein Ende gesetzt werden – die Ansicht Kosovaren seien auch serbische Staatsangehörige ist Schikane und stellt Betroffene oftmals vor nahezu unlösbare Probleme. Wir bitte Sie daher sich dafür einzusetzen den bayerischen Sonderweg zu beenden, und eine sachliche Diskussion anzuregen und dabei aktiv für die Ermöglichung der vollständigen Integration von Kosovaren in Deutschland einzutreten.

Im Namen aller Unterzeichner.

München, 27.12.2011 (aktiv bis 26.06.2012)

>>> Frage an den Initiator der Petition Bayerischer Flüchtlingsrat

Debatte zur Petition

PRO: Unsere humanitäre und soziale Verantwortung muss selbstverständlich allen Menschen gelten. Kosovaren zählen zu den Menschen. Im Parteiprogramm der CSU mehr...

CONTRA: Lächerlich was man hier liest!Serben die vorher im kroatischen teil des Landes gelebt&vertrieben worden sind mussten auch die kroatische o.bosnische Nation. mehr...

CONTRA: Solange nicht alle Länder der Unabhängigkeit des Kosovos zustimmen, halte ich die Unabhängigkeit nicht als demokratisch. Ein tiefgründiger Check der Kosovaren mehr...

>>> Zur Debatte


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