Die Petiton ist beendet. Es wurden 325 Unterschriften gesammelt.
Die Zeichnungsfrist ist beendet.
Gegen das Sonntagöffnungsverbot von Automatenvideotheken
Von: Tanja Maß aus Königsfeld
An: Verwaltungsgericht Stuttgart / Stadt Rottweil in Baden-Württemberg
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das dass Gesetz der Sonn- und Feiertagsschließung für
Automatenvideotheken in Baden-Württemberg aufgehoben wird.
Bereits in vielen anderen Bundesländern wurde das Gesetz zur Schliessung an Sonn- und Feiertagen von Automatenvideotheken bereits aufgehoben.
Begründung:
An Sonntagen sind Fitness-Studios, Cafés, Tankstellen-Shops, Solarien und Blumengeschäfte geöffnet, es werden Zigarettenautomaten, Geldautomaten und sogar Fahrradschlauch-Verleihautomaten betrieben. Doch der
Filmverleih-Automat, der völlig ohne Personaleinsatz läuft, soll eine öffentlich bemerkbare Arbeit sein?
Das Ausleihen an Sonn- und Feiertagen dient zur Freizeitbeschäftigung, gerade Familien nutzen diesen Tag gerne um Filme auszuleihen, unter der Woche beherrscht Stress den Alltag und am Wochenende besteht die Möglichkeit mal in Ruhe mit der ganzen Familie einen Film zu schauen. Gemeinsam kann am Sonntag ein passender Film ausgesucht werden. Preislich ist diese Variante auch eine günstigere Freizeitalternative wie ein Kinobesuch für die
ganze Familie, da sich die Kosten beim Filmausleih auf ca 2-3 Euro belaufen.
Für die Automatenbetreiber ist der Sonntag zum 3. wichtigsten Tag der Woche geworden, fällt dieser aus, so müssen mit Umsatzeinbußen gerechnet werden.
Gerade bei Kleinbetrieben wie die Automatenvideotheken kann es doch nicht sein das solche Steine in den Weg gelegt werden. Die Betreiber versuchen sich was aufzubauen und sorgen für eine Freizeitbeschäftigung ohne Ruhestörung, doch durch solches Gesetz müssen viele um ihre Existenz fürchten !!!
Der Bürger nutzt seine Freizeit immer stärker spontan. Diesem Bedürfnis müssen die Videotheken mit der Sonntagsöffnung entgegenkommen können.
Insbesondere Frauen und Familien nutzen die
Videothek an Sonn- und Feiertagen stärker als an Werktagen.
Weitere Infos zur Sonntagsöffnung für Videotheken:
www.ivd-online.de/Downloads/stellungnahme_sonntagsoeffnung.pdf
www.videosonntag.de/pdf/pressemappe30082005.pdf
www.ieg-medien.de/content/5/49/
Im Namen aller Unterzeichner.
Königsfeld, 19.08.2010 (aktiv bis 18.02.2011)
Debatte zur Petition
PRO: Am Sonntag darf bezahlter Sport (viele bezahlte Helfer, z.T. enorme Lärmbelästigung, Sondereinsatz von Polizei e.c.t.) betrieben werden. Also absolut unverständlich.
Noch kein CONTRA Argument. >>> Schreiben Sie das erste CONTRA-Petition Argument
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