Die Petiton ist beendet. Es wurden 242 Unterschriften gesammelt.
Die Petition befindet sich in der Beratung/Prüfung beim Empfänger.

Grundgesetz - Annahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht

Von: Jürgen Richter

An:   Deutschen Bundestag in Deutschland

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...den Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG über Verfassungsbeschwerden zu streichen und durch einen neuen Absatz 2 wie folgt zu ersetzen:
Das Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerden nur an, sofern sie von allgemeiner Bedeutung sind.
Art. 93 Abs. 2 der jetzigen Fassung wird in Abs. 3 integriert.

Begründung: Auf Grund der entwicklten Rechtsprechung der letzten 60 Jahre ist der Individualrechtsschutz von den beiden Senaten geklärt worden. Um zukünftig die Eingänge von Verfassungsbeschwerden stark reduzieren zu können ist es nötig dies durch eine zwingende Regelung zu ersetzen, die nicht mehr Individualrechtsschutz suggeriert, sondern klarstellt, dass eine Verfassungsbeschwerde nur dann zur Entscheidung angenommen wird, wenn die Annahme zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage oder für den Schutz der Grundrechte auf Grund von allgemeiner Bedeutung erforderlich ist, also ein über den Einzelfall hinausgehendes Ziel hat. Das erhält vor allem die Entscheidungsspielräume, die das Bundesverfassungsgericht zur Wahrung seiner Aufgaben benötigt. Dies verlangt auch klare und zwingende gesetzliche Grundlagen für die Begründungsanforderung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, damit vor allem informierte Rechtsanwälte klarstellend wissen, dass die Betroffenheit des Beschwerdeführers nur noch dann Anlass zur Entscheidung der Sache bietet, wenn er sich die Darlegungen nur noch über sein persönliches Interesse hinaus auswirken.
Als Ersatz für die Streichung des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG sollten die Anforderungen für die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG gesenkt werden um somit dem ideividualen Rechtsschutz des Einzelnen genüge zu tun. Denn eine jeweilige Vorlage durch das Gericht hat mehr aussicht auf Erfolg als eine individuel eingereichte Verfassungsbeschwerde, weil die Richter an den Fachgerichten eine bessere substantiierte Beründung für eine Grundrechtsverletzung vorlegen können.
Mit dieser Bitte und Vorschlag kann das Bundesverfassungsgericht entlastet werden und bräuchte sich nicht mehr mit von vorherein unzulässigen und missbräuchlich eingereichten Verfassungsbeschwerden befassen, die dass Gericht an seinen eigentlichen Aufgaben hindert.

18.01.2012 (aktiv bis 01.03.2012)

Debatte zur Petition

Noch kein PRO Argument. >>> Schreiben Sie das erste PRO-Petition Argument

Noch kein CONTRA Argument. >>> Schreiben Sie das erste CONTRA-Petition Argument



 

Benachrichtigung über den Ausgang der Petition

Diese Petition ist eine ePetition des deutschen Bundestages . In der Phase der parlamentarischen Prüfung wird die Petition vom Petitionsausschuss bearbeitet. In dieser Zeit werden Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt. Es wird eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet. Die Beschlussempfehlung wird von mindestens 2 Abgeordneten vorab geprüft und dann von allen Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen.

In welcher Phase der Prüfung sich eine Petition befindet ist leider nicht transparent. Nachfragen können direkt an den Petitionsausschuss gestellt werden.

Nach Ende der Bearbeitung der Petition wird hier der Beschluss des Bundestages veröffentlicht. Sie können sich von openPetition per Email benachrichtigen lassen, wenn der Beschluss vorliegt.

Informieren Sie mich über den Ausgang der Petition: