Halbe/Halbe in Rat und Kreistag: Ändern Sie das Wahlgesetz!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung, Landesparlament
2.406 Unterstützende 2.046 in Niedersachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.406 Unterstützende 2.046 in Niedersachsen

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Kommunalpolitik fängt vor der Haustür an und braucht Politikerinnen und Politiker, die so vielfältig sind wie die Bürgerinnen und Bürger, für die sie sich engagieren. Aber noch immer ist es nicht selbstverständlich, dass Frauen Politik machen – ganz besonders in Städten, Gemeinden und Landkreisen.

Und so sieht die Wirklichkeit aus: Im Schnitt arbeiten in den Kommunalvertretungen in Niedersachsen nur etwa ein Viertel Frauen mit – mal mehr, mal weniger. Damit muss endlich Schluss sein! In Niedersachsen sind 3,18 Millionen Männer und 3,35 Millionen Frauen wahlberechtigt. Der Frauenanteil in den Kommunalvertretungen entspricht nicht dem Frauenanteil in der Bevölkerung.

Frauen wollen die Hälfte aller Parlamentssitze auf allen Ebenen, denn Frauen und Männer sollen gleichberechtigt Politik machen können. Kommunalpolitik braucht Frauen. Politik ist glaubwürdiger, wenn sie von Frauen und Männern unterschiedlicher Alters- und Berufsgruppen sowie Lebenssituationen gemacht wird. Die Beteiligung von mehr Frauen auf allen Ebenen ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung.

Deshalb fordern wir: Ändern Sie das Wahlgesetz! Halbe/Halbe in Rat und Kreistag.

Landesfrauenrat Niedersachsen e.V. (LFRN) Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen (lag) Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.

Begründung

Ein Gradmesser für die Gleichstellung der Geschlechter ist der Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen und Entscheidungsfunktionen auf allen Ebenen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Nach den niedersächsischen Kommunalwahlen 2011 entfielen 26,8 Prozent der Sitze in den Kreistagen und kreisfreien Städten auf Frauen, in den übrigen Stadt- und Gemeinderäten waren es nur 22,6 Prozent. Der Frauenanteil in der Kommunalpolitik beträgt demnach gerade einmal ein Viertel – und das ist viel zu wenig, um dem Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter auch nur nahe zu kommen, der in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgegeben ist. Danach muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, begeht er permanenten Verfassungsbruch. Er muss mit einer Änderung des Wahlgesetzes die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Politik durchsetzen.

Wie das geht, zeigt unser Nachbarland Frankreich mit seinem „Paritätsgesetz“: Dieses Gesetz legt fest, dass bei allen Listenwahlen 50 Prozent Frauen aufzustellen sind und die Kandidatinnen und Kandidaten auf allen Wahllisten strikt abwechselnd gereiht sein müssen. Wahllisten ohne Parität sind ungültig. Zusätzlich müssen in Wahlkreisen ebenfalls 50 Prozent Frauen als Direktkandidatinnen aufgestellt werden. Parteien, die nicht jeweils zur Hälfte weibliche und männliche Wahlkreiskandidaturen haben, müssen ein Bußgeld zahlen. Das Gesetz führte zu einer sprunghaften Erhöhung des Frauenanteils in den Kommunalparlamenten.

In Deutschland gibt es erste Versuche, den Frauenanteil bei Mandaten und Wahlämtern per Gesetz zu erhöhen. In Baden-Württemberg gilt seit 2013: „Männer und Frauen sollen gleichermaßen bei der Aufstellung eines Wahlvorschlages berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass bei der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlvorschlägen Männer und Frauen abwechselnd berücksichtigt werden." Parteien in Rheinland-Pfalz müssen im Protokoll über die Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten neben der Anzahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmenden auch die der angetretenen und gewählten Bewerbungen jeweils getrennt nach Geschlechtern ausweisen. In Bayern strebt das „Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten“ noch in 2015 eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof an, um die Verfassungswidrigkeit der bayerischen Wahlgesetze feststellen zu lassen. Mit der Popularklage, die es nur in Bayern gibt, kann jede Bürgerin und jeder Bürger durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen, ob ein garantiertes Grundrecht durch Gesetze, Verordnungen oder Satzungen verletzt wird.

Auch die Landesfrauenräte beschäftigen sich mit der Parität in den Wahlgesetzen: Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg hat jahrelang dafür geworben und begleitet weiterhin kritisch die Umsetzung seiner Forderung. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in politischen Mandaten ist Ziel auch des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt, im Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt gibt es einen Prüfauftrag, der die verfassungsrechtlichen Fragen zu einem Paritätsgesetz klären soll. Hierzu fand im Mai 2015 das Fachgespräch "Ein Parité-Gesetz für Sachsen-Anhalt - die nächsten Schritte“ statt. Dabei wurde angeregt, eine Arbeitsgruppe der Ministerien für Inneres sowie für Justiz und Gleichstellung einzurichten, die sich mit einer möglichen Änderung des Landeswahlgesetzes befassen soll und bereits 2016 erste Formulierungen vorlegen könnte.

Ob nun solche Maßnahmen oder ein Gesetz wie in Frankreich – die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen muss handeln: In ihrem Koalitionsvertrag hat sie zugesagt, zu prüfen, ob das französische Gesetz auf Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt werden kann. Dieses Versprechen muss nun endlich eingelöst werden. Die meisten Parteien hierzulande haben Erfahrungen mit Quotierungen und paritätischen Wahllisten. Auf diese Praxis kann zurückgegriffen werden, um ein Modell speziell für Niedersachsen zu entwickeln und die Kompetenzen von Frauen mehr als bisher für die Kommunal- und Landespolitik fruchtbar zu machen. In Niedersachsen ist besonders wichtig, die Kandidatur in aussichtsreichen Wahlkreisen zu quotieren. Mit Hilfe des vorherigen Wahlergebnisses kann bestimmt werden, welcher Wahlkreis als aussichtsreich gilt. Frauen wollen aktiv politische Entscheidungsprozesse beeinflussen und Kommunen profitieren davon, wenn Frauen ihre Erfahrungen in die Finanzpolitik, Stadt- und Schulplanung sowie die Gestaltung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen einbringen.

Für uns ist klar: Die Zeit der Selbstverpflichtungen und Ankündigungen ist vorbei. Wir wollen die Hälfte der Sitze! Wir wollen die Hälfte der Macht! Wir fordern: Ändern Sie das Wahlgesetz! Halbe/Halbe in Rat und Kreistag!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Mit ihrer Unterschrift unter der Petition „Halbe/Halbe in Rat und Kreistag: Ändern Sie das Wahlgesetz!“ haben sich 2.427 Menschen dafür ausgesprochen, dass Frauen einen größeren politischen Gestaltungsraum bekommen und Frauen und Männer in den Kommunalver-tretungen in Niedersachsen gleichberechtigt Politik machen. Die Initiatorinnen – der Landesfrauenrat Niedersachsen e.V., die lag kommunaler Frauenbüros Niedersachsen und Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. – übergaben am 11. November 2015 das Unterschriftenpaket an den Niedersächsischen Landtagspräsidenten Bernd Busemann (CDU).
    Die Botschaft ist klar. Die Landesregierung muss endlich ihr Versprechen aus dem Koaliti-onsvertrag einlösen und eine Umsetzung entsprechend dem französischen Paritätsgesetz... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    nach dem Abschluss der Online-Petition "Halbe/Halbe in Rat und Kreistag: Ändern Sie das Wahlgesetz" können bis Mitte Oktober noch handschriftlich unterzeichnete Unterschriftenlisten beim Landesfrauenrat Niedersachsen e.V., Hilde-Schneider-Allee 25, 30173 Hannover, abgegeben werden.
    Das Ergebnis der Online-Petition und die Unterschriftenlisten werden Anfang November an die frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages überreicht.
    Der große Zuspruch macht Mut. Deshalb wird sich der Landesfrauenrat auch weiter für eine Änderung des Wahlgesetzes einsetzen, das wichtige politische Anliegen bekannt machen und die Unterstützung bündeln.
    Die Landesregierung muss nun endlich... weiter

Der Wähler soll nicht mehr entscheiden, wer in die Parlamente kommt; nur wer (nach dem Vorbild Femen) junge und hübsche Titten herzeigen kann, hat das passive Wahlrecht ;-) Diese Petition ist ein echt charmanter Vorschlag gegen Politikverdrossenheit - bei den Männern :)

Halbe-Halbe heißt doch, daß dann, wenn sich Wähler z.B. für 70% Frauen in einem Gemeindeorgan entscheiden, davon 20% den Männern weichen müßten. Umgekehrt wären Männer Opfer der Quote. Welch ein Unfug, egal wie herum!

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern