Kraftfahrzeugsteuer - Wechselkennzeichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

189 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

189 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung wird beauftragt, das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in der Weise zu ändern, dass sog. Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge zulässig sind und eingeführt werden.

Begründung

Wechselkennzeichen gibt es bereits seit Jahren in Österreich und in der Schweiz. Dort können mit einem Kfz-Kennzeichen mehrere Kfz wechselseitig betrieben werden, wobei nur das größte bzw. stärkste Fahrzeug versteuert und versichert werden müßte.Derzeit ist es doch so, dass Familien mit Kindern große Pkw für gemeinsame Fahrten haben müssen, die natürlich einen höheren Spritverbrauch und damit Schadstoffausstoss haben als kleinere Fahrzeuge. Dieses große Auto wird aber dann z.B. für die Fahrt zur Arbeit meist nur von einer Person benutzt. Gäbe es die Möglichkeit, mit dem gleichen Kennzeichen auch ein kleines sschadstoffarmes Fahrzeug zu benutzen, ohne dass hierfür zusätzlich Kfz-Steuer und-Versicherung anfiele, würden sich Viele ein solches Fahrzeug anschaffen und so einen wertvollen Beitrag zur Minderung des CO2-Ausstosses leisten. Die Anschaffung eines echten Zweitwagens ist aber für viele Menschen unwirtschaftlich und oft nicht finanzierbar. Die bürokratische Umsetzung dürfte ebenfalls nicht allzu schwierig sein, wie die Beispiele Österreich und Schweit zeigen. Statt auf den Kennzeichen könnten die Plaketten für TÜV und AU an die Windschutzscheibe des jeweiligen Fahrzeuges geklebt werden. Parken auf öffentlichem Verkehrsgrund ohne Kennzeichen bleibt natürlich weiterhin unzulässig. Die von mir vorgeschlagene Regelung bidetet nur Vorteile und bringt keine Nachteile mit sich und sollte deshalb umgesetzt werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.10.2008
Sammlung endet: 09.12.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017
    Wolf-Jürgen Deckert

    Kraftfahrzeugsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.04.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung und dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu über-
    weisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Kraftfahrzeugsteuergesetz so zu ändern, dass
    sogenannte Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge zulässig sind und eingeführt
    werden.

    Zu
    sowie
    190 Mitzeichnungen
    gingen
    Petition
    öffentlichen
    dieser
    liegen dem Petitionsausschuss zu diesem
    14 Diskussionsbeiträge ein. Ferner
    Anliegen weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen
    Behandlung zugeführt werden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, Wechselkennzeichen gebe es bereits seit vielen
    Jahren
    in Österreich
    und
    in
    der Schweiz. Dort
    könnten mit
    einem
    Kraftfahrzeugkennzeichen mehrere Kraftfahrzeuge wechselseitig betrieben werden,
    wobei lediglich das größte bzw. stärkste Fahrzeug versteuert und versichert werden
    müsste.

    Das Anliegen wird insbesondere damit begründet, dass für viele Familien die
    Anschaffung eines echten Zweitwagens oft unwirtschaftlich und nicht finanzierbar
    sei. Außerdem könnten Familien mit Kindern, die bei gemeinsamen Fahrten auf
    einen großen Personenkraftwagen (Pkw) angewiesen seien, nach Einführung von
    Wechselkennzeichen zusätzlich ein kleineres Fahrzeug nutzen, welches dann etwa
    bei Fahrten zur Arbeit auch weniger Schadstoffe ausstoße. Hierdurch sei es dann
    auch möglich, durch Einführung von Wechselkennzeichen einen Beitrag zur
    Minderung des CO2-Ausstoßes zu leisten.

    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen wie folgt dar:

    fest, dass der Vorschlag einer Einführung von
    Der Petitionsausschuss stellt
    Wechselkennzeichen in der Vergangenheit wiederholt eingebracht worden ist. Er
    wurde jedoch im Ergebnis stets verworfen, weil in Deutschland in der Einführung von
    Wechselkennzeichen keine Vorteile gesehen wurden. Es wurde insbesondere das
    Argument
    ins Feld geführt, aus welchen Gründen Autofahrer mit mehreren
    Fahrzeugen entlastet werden sollten, deren finanzielle Situation es zuließ, einen
    Zweit- oder Drittwagen anzuschaffen und diesen zu unterhalten.

    Dem Petenten ist in der Auffassung zuzustimmen, dass bei einer Einführung von
    Wechselkennzeichen eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geboten
    wäre. In Deutschland wird nach diesem Gesetz grundsätzlich nicht die Zuteilung
    eines Kennzeichens,
    sondern das Halten eines Kraftfahrzeugs besteuert
    (Ausnahme: rote Kennzeichen sowie Oldtimer-Kennzeichen).

    Der Petitionsausschuss weist
    jedoch im Zusammenhang mit dem geäußerten
    Anliegen darauf hin, dass seit Mitte der 1980er Jahre die Kraftfahrzeugsteuer für
    Pkw in zunehmendem Maße mit ökologischen Kriterien ausgestaltet worden ist. Das
    Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht gegenwärtig 10 nach dem Emissionsverhalten
    (Einhaltung von EU-Abgasvorschriften) gestaffelte, hubraumbezogene Steuersätze
    vor. Nach dem vom Deutschen Bundestag am 13. Januar 2009 beschlossenen
    Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und anderer Gesetze (Plenar-
    Protokoll 16/206) gilt für erstmals zugelassene Pkw seit 1. Juli 2009 eine neue CO2-
    orientierte Kraftfahrzeugsteuer gelten. Die Einführung von Wechselkennzeichen
    könne hierbei zu W idersprüchen führen, wenn die Fahrzeuge eines Halters im
    Emissionsverhalten unterschiedlich sind.

    Die Befürworter von Wechselkennzeichen wünschen sich neben Ersparnissen bei
    der
    den
    bei
    Ersparnis
    eine
    ebenfalls
    zumeist
    Kraftfahrzeugsteuer
    Versicherungsprämien. Eine solche Ersparnis könnte nur dann eintreten, wenn
    lediglich ein Fahrzeug versichert werden müsste. Bei Einnahmeausfällen für die
    Versicherer wäre vermutlich mit einem Ausgleich über einen Zuschlag für
    Wechselkennzeichen oder über eine allgemeine Anhebung des Beitragsniveaus zu
    rechnen.

    Weiterhin ist aus verkehrsrechtlicher Sicht zu bedenken, dass Fahrzeuge ohne
    Kennzeichenschilder nicht auf öffentlichem Straßenraum abgestellt werden dürfen.
    Der Halter eines solchen Fahrzeuges müsste entsprechenden privaten Grund zum
    Abstellen des Fahrzeuges ohne Kennzeichenschilder zur Verfügung haben.

    Zudem hält es der Petitionsausschuss für fraglich, ob die mit Wechselkennzeichen
    verbundenen Erwartungen in Bezug auf den Umweltschutz erfüllt werden könnten.
    Diejenigen, die sich einen Zweitwagen anschaffen, lassen sich aller Erfahrung nach
    überwiegend nicht von der Kraftfahrzeugsteuer
    leiten, sondern tätigen diese
    Anschaffung deshalb, weil sie aus familiären oder beruflichen Gründen darauf
    angewiesen
    von
    Einführung
    die
    dass
    vermuten,
    lässt
    Dies
    sind.
    Wechselkennzeichen nicht zu spürbar geringeren CO2-Ausstößen führen wird.

    Nach Kenntnis des Petitionsausschusses wird derzeit die Einführung von
    Wechselkennzeichen für Pkw im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung (BMVBS) vorbereitet. Ziel der Bundesregierung ist es, dieses
    Vorhaben bis Mitte dieses Jahres umzusetzen.

    Auch der Petitionsausschuss hält das mit der Eingabe vorgetragene Anliegen für
    diskussionswürdig und empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung dem
    BMVBS und dem BMF als Material zu überweisen.

    Der abweichende Antrag der Fraktion der SPD, die Petition der Bundesregierung
    dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundes-
    ministerium der Finanzen als Material zu überweisen, soweit die Einführung von
    Wechselkennzeichen ausschließlich Elektroautos betrifft, und das Petitionsverfahren
    im Einzelfall abzuschließen, wurde mit mehrheitlich abgelehnt.

    Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

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