L 18/66 - Verbot von Heizungen im Außenbereich

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

68 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

68 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Verbot von Heizungen in Aussenbereichen ( z.B. Gastronomie)

Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir nun das Jahr der Nachhaltigkeit haben und ja auch EU weit Glühlampen mit der Leistung über 40W nicht mehr zu erwerben sind und ab Sept. 2012 auch 25W und 40W, verstehe ich nicht wie in Aussenbereichen von z.B. Gastronomien besonders an der Schlachte massenweise Gas/Elektrobetriebene Wärmestrahler eingesetzt werden. Dies widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand zum Thema Nachhaltigkeit. Meines erachtens sollte dies so schnell wie möglich untersagt oder hoch besteuert werden. Ich appelliere an alle diese Petition zu zeichnen.

Hochachtungsvoll

Michael Herbert Hinrichs

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.01.2012
Sammlung endet: 22.02.2012
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/66

    Gegenstand:
    V erbot von Heizungen im Außenbereich

    Begründung:
    Der Petent regt an, den Einsatz von Heizstrahlern im Außenbereich zu untersagen oder hoch zu
    besteuern. Die Verwendung dieser Geräte widerspräche dem Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die
    Petition wird von 68 Mi tzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für
    Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
    Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
    stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten darin zu, dass der Betrieb von Heizstrahlern im
    Außenbereich aus Sicht des Klima - und Ressourcenschutzes kritisch zu beurteilen ist. Allerdings
    erscheint dem Ausschuss die Unterbindung der Nutzung von Heizstrahlern wegen der geringen CO
    2-
    Minderung, die mit einer solchen Maßnahme erreicht werden könnte, nicht verhältnismäßig.

    Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit, den Betrieb von Heizstrahlern im Rahmen der Erteilung einer
    Sondernutzungserlaubnis für Gaststättenfreiflächen zu untersagen. Neben reinen Verkehrsbelangen
    können hier auch andere Belange, wie z.B. der Klimaschutz , berücksichtigt werden.

    In Bremen sind derzeit 281 Sondernutzungserlaubnisse für den öffentlichen Straßenraum an
    Gaststätten vergeben. Etwa die Hälfte der Erlaubnisse bezieht sich auf die Innenstadt und unmittelbar
    angrenzende Bereiche. Die Zahl der dort verwandten Heizstrahler dürfte nach den Beobachtungen
    des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr unter 150 Geräten liegen. Legt man eine Nutzungsdauer
    von acht Stunden pro Tag und 100 Tagen pro Jahr zugrunde, könnte mit einem Verbot eine
    Reduzierung des CO
    2- Ausstoßes von unter 150 t pro Jahr erreicht werden. Dies entspricht etwa dem
    CO
    2- Ausstoß von 75 Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von ca. 12.000 km pro Jahr. Angesichts
    dieses eher geringen Effekts lässt sich der im Falle eines Verbots entstehende Verwaltungsaufwand
    nicht rechtfertigen.

    Zielführender dürfte es sein, anstelle eines Verbotes an das Verantwortungsbewusstsein der
    Gaststättenbetreiber und der Gäste zu appellieren, den Einsatz von Heizstrahlern im Außenbereich
    grundsätzlich infrage zu s tellen. Ein Umdenken hat eine wesentlich nachhaltige W irkung als ein mit
    Kontrollaufwandverbundenes Verbot.

    Begründung (PDF)

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