Erfolg
Bürgerrechte

Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph“ beim DPMA im Interesse der Allgemeinheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
DPMA
2.624 Unterstützende 2.513 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.624 Unterstützende 2.513 in Deutschland

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 07.08.2020
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Einem Randolf M. Schäfer gelang es 1996 die Begriffe „Astrosophie“ und „Astrosoph“, welche seit Jahrhunderten für eine Interessens- und Berufsbezeichnung stehen, als Individualmarke für sich patentieren zu lassen. Wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung wurden nun viele Astrosophen sowie eine Heilpraktikerschule in Deutschland von den beauftragten Anwälten von Herrn Schäfer aufgefordert jeweils 6000 € zu zahlen, sowie weitere 1500 € für das Anwaltsschreiben. Im Interesse der Allgemeinheit kann und darf es nicht sein, dass Begriffe patentiert werden, die schon seit Jahrhunderten zu einem gängigen Sprachgebrauch gehören und einen eigenen Berufsstand beschreiben, wie die nachfolgenden Quellen verdeutlichen:

https://anthrowiki.at/Astrosophie https://astro.com/astrowiki/de/Astrosophie https://archive.org/search.php?query=astrosophie&sin=TXT

Die Petition fordert entsprechend eine Löschung der Marken „Astrosophie“ und „Astrosoph / beratender Astrosoph“ beim DPMA. Sollten weitere persönliche Patente anderer Personen auf alt bekannte Schulen und Interessensgemeinschaften bestehen, wird auch deren Löschung gefordert.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396039243/DE https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/396067395/DE

... Die Anwälte von Randolf Schäfer haben derweil eine „Einstweilige Verfügung“ beim Landgericht Frankenthal beantragt. Damit fordern sie noch vor der Gerichtsverhandlung die Durchsetzung, dass sich niemand außer Randolf Schäfer und dessen Schüler das Wort Astrosophie benutzen und / oder sich als Astrosoph bezeichnen darf. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 250.000 € oder 6 Monate „Ordnungshaft“. Eine mündliche (Vor)Verhandlung ist für den 16.04.2019 angesetzt.

Begründung

Es sollte ein Anliegen der Allgemeinheit sein, dass seit langem bestehende Interessensgebiete und freie Berufe auch frei bleiben und nicht zum geistigen Eigentum einer einzigen Person werden. Lässt man dieses Patent durchgehen, könnten genauso gut jederzeit andere lang bekannte philosophische, schulische oder berufliche Richtungen wie z.B. Anthroposophie, Theosophie, Pansophie, Chirosophie usw. zu einer persönlichen Marke werden – das Feld der Lehren (-logien) und Kunden (-nomien) nicht ausgeschlossen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Arthur Schult, Astrosophie Band I+II, (1971) Turm Verlag

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern