Sven KetelhutNukleare Ver- und Entsorgung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die beschlossene Beendigung der Nutzung der
Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität rückgängig zu machen und
einen angemessenen weiteren Nutzungszeitraum von 20 bis 40 Jahren zu
beschließen.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass der Ausstiegsbeschluss lediglich
unter emotionalen Aspekten und ohne angemessene Berücksichtigung der
Sachfragen gefasst worden sei.
Des Weiteren sei die von der Bundesregierung im März 2011 zu Fragen der
Energiewende einberufene Ethikkommission nicht dazu qualifiziert, Empfehlungen
für eine Energiewende mit Augenmaß abzugeben.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine Petition, die zum Abschlusstermin für die
Mitzeichnung 191 Unterstützer fand sowie 105 Diskussionsbeiträge auf der
Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat. Überdies liegt dem
Petitionsausschuss zu diesem Anliegen eine weitere Mehrfachpetition vor, die
aufgrund des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen
wird.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass im Lichte der Ereignisse von Fukushima die
Bundesregierung unter Einbeziehung der Ergebnisse der Überprüfungen durch die
Reaktor-Sicherheitskommission und der Beratungen der Ethik-Kommission "Sichere
Energieversorgung" sowie des Vorrangs der nuklearen Sicherheit beschlossen hat,
die Nutzung der Kernenergie zum frühestmöglichen Zeitpunkt - gestaffelt bis zum
Jahr 2022 - zu beenden. Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 30.06.2011 mit
großer Mehrheit das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes verabschiedet und
dem Bundesrat zugeleitet, der keine Einwendungen hiergegen erhoben hat. Das
Gesetz ist im August 2011 in Kraft getreten.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass im Vorfeld der gesetzgeberischen
Maßnahmen im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten Ethik-
Kommission eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zu den Abwägungen der
Risiken der Kernenergienutzung sowie den Möglichkeiten und Folgen einer
Beendigung der Nutzung der Kernenergie unter Einbeziehung aller gesellschaftlicher
Gruppen stattgefunden hat.
Unabhängig von der gesamtgesellschaftlichen Diskussion hat das BMU die
Reaktorsicherheitskommission - in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen
Atomaufsichtsbehörden der Länder - um eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen
Kernkraftwerke gebeten. Die Reaktorsicherheitskommission setzt sich zusammen
u.a. aus Fachleuten von technischen, großtechnischen Überwachungsvereinen,
Ingenieurbüros, Kernkraftwerksbetreibern und Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen im Nuklearbereich. Die Kommission wird zu bestimmten
technischen Fragestellungen durch Fachausschüsse unterstützt. Weitere
Informationen zur Zusammensetzung und Arbeit der Kommission finden sich im
Internet unter
www.rskonline.de.
Der Petitionsausschuss fasst somit zusammen, dass die getroffenen
gesetzgeberischen Entscheidungen auf Grundlage von Fakten und Informationen
getroffen wurden, die auf breiter gesellschaftlicher Basis diskutiert und im Rahmen
des parlamentarischen Verfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden
sind. Sie waren überdies Gegenstand der parlamentarischen Debatte und
öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag, die der Verabschiedung der
13. Atomgesetznovelle vorausgegangen ist.
Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss im Sinne des Anliegens nicht
tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung (PDF)