Nukleare Ver- und Entsorgung - Atomausstieg nicht überhastet, sondern in einem angemessenen Zeitraum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

191 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

191 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß dieser überhastete, durch Emotionen getrieben Atomausstieg rückgängig gemacht wird und ein mit Köpfchen geplanter Atomausstieg in einem angemessenen Zeitraum von 20 - 40 jahren angestrebt wird.

Begründung

Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde rein Emotional und ohne den Rationalen Abstand entschieden der für eine funktionierende Energiewirtschaft notwendig ist getroffen. Eine Ethikkommission mit Mitgliedern die angehörige von Kirchen, sozialwissenschaftler und so weiter sind sind nicht dazu qualifiziert einen Rat zu geben ob eine Ausstieg sinnvoll möglich ist oder nicht. Es muss eine Komission zusammengestellt werden die aus vertretern der Energiewirtschaft, der Umweltverbände und des VDE bestehen unter auslassung von Geistes"wissenschaftlern" und extremen Atomkraftgegnern um einen wirtschaftlich und vor allem technologisch machbaren Atomausstieg zu planen und entscheiden zu können. Atomausstieg muss sein, aber mit Hirn und nicht mit Gefühlen!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.08.2011
Sammlung endet: 23.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Sven KetelhutNukleare Ver- und Entsorgung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die beschlossene Beendigung der Nutzung der
    Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität rückgängig zu machen und
    einen angemessenen weiteren Nutzungszeitraum von 20 bis 40 Jahren zu
    beschließen.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass der Ausstiegsbeschluss lediglich
    unter emotionalen Aspekten und ohne angemessene Berücksichtigung der
    Sachfragen gefasst worden sei.
    Des Weiteren sei die von der Bundesregierung im März 2011 zu Fragen der
    Energiewende einberufene Ethikkommission nicht dazu qualifiziert, Empfehlungen
    für eine Energiewende mit Augenmaß abzugeben.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine Petition, die zum Abschlusstermin für die
    Mitzeichnung 191 Unterstützer fand sowie 105 Diskussionsbeiträge auf der
    Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat. Überdies liegt dem
    Petitionsausschuss zu diesem Anliegen eine weitere Mehrfachpetition vor, die
    aufgrund des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen
    wird.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
    folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass im Lichte der Ereignisse von Fukushima die
    Bundesregierung unter Einbeziehung der Ergebnisse der Überprüfungen durch die
    Reaktor-Sicherheitskommission und der Beratungen der Ethik-Kommission "Sichere
    Energieversorgung" sowie des Vorrangs der nuklearen Sicherheit beschlossen hat,
    die Nutzung der Kernenergie zum frühestmöglichen Zeitpunkt - gestaffelt bis zum
    Jahr 2022 - zu beenden. Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 30.06.2011 mit
    großer Mehrheit das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes verabschiedet und
    dem Bundesrat zugeleitet, der keine Einwendungen hiergegen erhoben hat. Das
    Gesetz ist im August 2011 in Kraft getreten.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass im Vorfeld der gesetzgeberischen
    Maßnahmen im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten Ethik-
    Kommission eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zu den Abwägungen der
    Risiken der Kernenergienutzung sowie den Möglichkeiten und Folgen einer
    Beendigung der Nutzung der Kernenergie unter Einbeziehung aller gesellschaftlicher
    Gruppen stattgefunden hat.
    Unabhängig von der gesamtgesellschaftlichen Diskussion hat das BMU die
    Reaktorsicherheitskommission - in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen
    Atomaufsichtsbehörden der Länder - um eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen
    Kernkraftwerke gebeten. Die Reaktorsicherheitskommission setzt sich zusammen
    u.a. aus Fachleuten von technischen, großtechnischen Überwachungsvereinen,
    Ingenieurbüros, Kernkraftwerksbetreibern und Wissenschafts- und
    Forschungseinrichtungen im Nuklearbereich. Die Kommission wird zu bestimmten
    technischen Fragestellungen durch Fachausschüsse unterstützt. Weitere
    Informationen zur Zusammensetzung und Arbeit der Kommission finden sich im
    Internet unter www.rskonline.de.
    Der Petitionsausschuss fasst somit zusammen, dass die getroffenen
    gesetzgeberischen Entscheidungen auf Grundlage von Fakten und Informationen
    getroffen wurden, die auf breiter gesellschaftlicher Basis diskutiert und im Rahmen
    des parlamentarischen Verfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden
    sind. Sie waren überdies Gegenstand der parlamentarischen Debatte und
    öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag, die der Verabschiedung der
    13. Atomgesetznovelle vorausgegangen ist.

    Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss im Sinne des Anliegens nicht
    tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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49 %
245 Unterschriften
78 Tage verbleibend

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