Die Petiton ist beendet. Es wurden 12 Unterschriften gesammelt.
Die Zeichnungsfrist ist beendet.
verpflichtende Fristen für Finanzämter zur Rückzahlung bei Steuerguthaben
Von: Tatjana Lang aus Bodenkirchen
An: Bayerischer Landtag in Bayern
Es sollen Fristen eingeführt werden, in denen Finanzämter verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu bearbeiten, und dementsprechend die Rückzahlung zu leisten. Zudem soll der Steuerzahler ebenfalls die Zinsen bzw. Säumniszuschläge, die auch die Finanzbehörde erhebt, erhalten.
Begründung: Es gibt die Frist der Abgabe, und die Frist der Zahlung, da ansonsten Säumniszuschläge und Zinsen fällig werden. Bei hohen Rückzahlungen dauert das sehr lange, bis man investiertes Geld zurückerhält, evtl. auch nur teilweise. Zudem gibt es keine Handhabe, sich gegen Willkür zu wehren, ohne eigenen Nachteil
Im Namen aller Unterzeichner.
Bodenkirchen, 23.12.2011 (aktiv bis 22.03.2012)
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