Reitwege In Schleswig-holstein

Von: Sabine Stutterheim aus Aumühle

An:   Landtag Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein

An alle Pferdefreunde, Reiter und Fahrer, die für sich und die nächsten Generationen ein großes Reit- und Fahrwegenetz in Schleswig-Holstein schaffen wollen
Die aktuelle Situation:
1. Reiten und Fahren ist überall verboten, wo nicht ausdrücklich erlaubt, außer auf öffentlichen Straßen und mit Ausnahmegenehmigungen nach Vereinbarung.
2. Diese Ausnahmevereinbarungen können von örtlichen Reitervereinen mit einzelnen Gemeinden und privaten Land- und Forstbesitzern abgeschlossen werden.
3. Nicht in Vereinen organisierte Reiter und Fahrer sind damit ausgeschlossen („Wegezoll-Prinzip“)!

Was wir wollen:
1. Reiten und Fahren ist überall erlaubt. (Reiter- und Pferdeland Schleswig-Holstein) Notwendige Ausnahmeregelungen und Einschränkungen werden in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern aller Reiterorganisationen erarbeitet. Ein landesweites huffreundliches Wegenetz schafft die Grundlage zum Ausbau des Reittourismus.
2. An „Runden Tischen“ wird der bereits gut dokumentierte Bedarf an Reit- und Fahrwegen mit den verschiedenen Interessenvertretern abgestimmt.
3. Vorurteile gegenüber Reitern und Fahrern werden ausgeräumt.
4. Zum Erfahrungsaustausch nehmen die zuständigen Entscheider unserer Landesregierung mit den zuständigen Behörden anderer Bundesländer mit reiter- und fahrerfreundlicher Gesetzgebung (z.B. Niedersachsen)Kontakt auf.
5. Der Pferdesportverband SH überarbeitet seine Vorschläge, die die Ausnahmergelungen betreffen. Die Interessen aller Reiter und Fahrer, auch aus den Anschlussverbänden, werden vertreten, indem deren Experten in die Reitwegeregelungen einbezogen werden. Anstelle von Einzellösungen („Wegezoll“-Vereinbarungen) zwischen Gemeinden, Privatpersonen und Reitervereinen werden für alle Reiter und Fahrer gültige und kostenfreie Reitregelungen erarbeitet!
6. Von Pferden gezogene Fahrzeuge erhalten gesetzliche Sonderrechte in Feld und Wald.
7. Reiten und Fahren erhält wieder seinen kulturhistorisch angemessenen Status.

Begründung: Zur Erinnerung: In Schleswig-Holstein gilt für das Reiten und Fahren in Wald und Flur Folgendes:

Wald: Reiten ist nur auf den als Reitwegen gekennzeichneten oder durch Vereinbarung mit den Nutzungsberechtigten genehmigten Waldwegen und den privaten Straßen (Asphalt oder vergleichbar befestigt) erlaubt. Fahren ist nur auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt, es sei denn, sie sind durch das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt. Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Berechtigten befahren werden.
Flur: Für das Fahren gilt die obige Regelung. Reiten ist auf allen öffentlichen Straßen und Feldwegen gestattet, es sei denn, sie sind durch das Zeichen 250 und dem im StVO § 39 (4) aufgeführten Sinnbild „Reiter“ gesperrt, auf privaten Wegen nur, wenn diese trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind oder die Zustimmung des Berechtigten vorliegt. Private Wege und Flächen dürfen nur mit Zustimmung des Berechtigten befahren werden.
(http://www.pferdesportverband-sh.de/06__wald_und_feld.php,
unter: Reiten und Fahren in Wald und Feld in SH)

Dieses Regelwerk voller Einschränkungen für Reiten und Fahren (überall verboten, wo nicht ausdrücklich erlaubt) delegiert die Ausnahmevereinbarungen hinunter in das Ermessen und die finanziellen Interessen von Gemeinden und privaten Land- und Forstbesitzern. Nicht in Vereinen organisierte Reiter haben daran nicht teil. Dadurch verschlechtert sich die Situation.

Hier wollen wir ansetzen mit dem „Bündnis Unterwegs mit Pferd in Schleswig-Holstein“

Die IG Reiter und Fahrer Kreis Herzogtum Lauenburg bittet alle Pferdefreunde, Reiter und Fahrer (beiderlei Geschlechts) um Unterstützung für diese Initiative. Im ersten Schritt sammeln wir im Rahmen einer Online-Unterschriftenaktion möglichst viele Unterstützer, damit wir im zweiten Schritt - und mit einem großen Rückhalt auch in den großen Freizeitreiterorganisationen - mit unseren nachfolgenden Vorschlägen uns an die Landespolitiker in Kiel wenden können.

Folgendes muss sich ändern:
A) Die Reitwegepolitik des Landes Schleswig-Holstein
B) Die Regelungen und Maßnahmen des Pferdesportverbands Schleswig-Holstein für nicht in Vereinen organisierte Reiter und Fahrer, die sich außerhalb von Reitplätzen und Reithallen bzw. Privatgelände bewegen. Es sollten sachkundige Spezialisten aus den Anschlussverbänden des Breitensports eingebunden werden um andere Modelle zu entwickeln.

Bitte lesen Sie unseren ausführlichen Aufruf auf unserer Website www.ig-reiter.de

Im Namen aller Unterzeichner.

Aumühle, 26.05.2010 (aktiv bis 26.11.2010)

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