Atstovas Andreas Heinz

Pareiškimas dėl peticijos Kostenfreie Kinderbetreuung - Kita-Gebühren abschaffen in Sachsen

CDU, paskutinį kartą redaguota 2018-11-12

Aš atsisakau.
Pritariu viešam svarstymui techniniame komitete.

1. Bereits jetzt erfolgt eine Berücksichtigung sozialer Kriterien (vollständige bzw. teilweise Erstattung der Elternbeiträge für Empfänger von Sozialhilfe oder anderer staatlicher Transferleistungen; Absenkungen für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung (oder Kindertagespflege) besuchen = diese Regelungen führen dazu, dass in den meisten Landkreises zwischen 30 und 40% aller Eltern von einer teilweisen oder vollständigen Erstattung der Beiträge profitieren. Außerdem spricht die sehr hohe Kinderbetreuungsquote von über 95% bei den 3-6jährigen Kindern dafür, dass Kinder nicht aufgrund zu hoher Kitagebühren vom Besuch einer Kita abgehalten werden. Die durchschnittlichen monatlichen Elternbeiträge in Sachsen betrugen im Jahr 2016 in der Krippe 190 Euro und in der Kita 116 Euro. Das ist im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern wenig und für Haushalte mit mittlerem oder hohem Einkommen leistbar. Wichtig ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die sich die Beiträge nicht leisten können.
2. Eine weitere Verbesserung der Qualität entspricht dem Elternwillen. In der Online-Umfrage des Kultusministeriums vom Frühjahr 2018 sprachen sich nur 2,9 Prozent der Eltern eindeutig dafür aus, die Elternbeiträge zu senken. Dagegen wollen zwei Drittel der Eltern, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung sich verbessert und die Mehrheit ist bereit, dafür auch mehr Elternbeiträge zu bezahlen = dies deckt sich mit Ergebnissen einer Befragung der Bertelsmann-Stiftung vom Mai 2018. Auch für die CDU-Fraktion liegt der Fokus klar auf der weiteren qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung:
 Verbesserung der Personalschlüssels auf von 1:13 auf 1:12 in der Kita und von 1:6 auf 1:5 in der Krippe seit 2015
 Einführung einer wöchentlichen zweistündigen Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher ab Sommer 2019
 auch die geplanten Mittel des Bundes, die im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ an die Länder ausgezahlt werden, sollen für die weitere Verbesserung der Qualität verwendet werden
Die Qualitätsverbesserung und Beitragsfreiheit sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden, für die CDU-Fraktion hat die Qualitätsverbesserung aber Vorrang. Auch für die Wohlfahrtsverbände haben Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität Priorität.
3. Beitragsstabilität statt Beitragsfreiheit: Da Verbesserungen in der Kitaqualität über die steigenden Personal- und Sachkosten zwangsläufig auch zu höheren Elternbeiträgen führen, müssen wir nach Möglichkeiten suchen, die Beiträge zukünftig stabil zu halten (bspw. über Deckelung oder alternative Modelle). Ohne Elternbeiträge wird es in meinen Augen künftig immer schwieriger, den Wert dessen, was in der Kindertagesbetreuung an Erziehung und Bildung geleistet wird, zu vermitteln und zu messen.

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