volksvertegenwoordiger Annalena Baerbock

Standpunt over de petitie #proparents, BRIGITTE und ELTERN fordern: Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal ins AGG!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, laatst bewerkt op 21-09-2021

Ik ben het (overwegend) eens.
Ik ben voor een openbare hoorzitting in de commissie verzoekschriften.

Bündnis 90/Die Grünen befürworten notwendige Maßnahmen inklusive gesetzlicher Änderungen, damit Eltern nicht aufgrund der Tatsache, dass sie Kinder haben, in der Arbeitswelt benachteiligt werden. Da ein Kinderbetreuungsplatz Eltern, insbesondere Alleinerziehenden, gesellschaftliche wie berufliche Teilhabe ermöglicht, wollen wir beispielsweise das Engagement des Bundes beim KiTa-Platzausbau weiterführen und verstärken. Dabei muss der KiTa-Platz den Lebens- und Arbeitsrealitäten von Eltern gerecht werden. Auch bei Schicht-und Wochenendarbeit muss es Angebote geben. Zudem fordern wir einen gemeinsamen Kraftakt von Bund und Ländern, jetzt das Recht auf einen Ganztagsplatz für jedes Grundschulkind zügig umzusetzen. Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen dürfen dabei keine zusätzlichen Kosten entstehen. Niemand soll sich zwischen Kind und Job entscheiden müssen, darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage. Weil gerade in den ersten beiden Lebensjahren viele Infekte mitgenommen werden, sollte es in dieser Zeit einen zusätzlichen erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld geben. Die Altersgrenze wollen wir auch hier auf 14 Jahre anheben, ein ärztliches Attest wird erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes verpflichtend. Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten. Darüber hinaus wollen wir in allen Beschäftigungsverhältnissen flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen, die es erlauben, Care- und Familienarbeit zu leisten. Zu prüfen wäre bspw. auch, den Kündigungsschutz im Elternzeitgesetz zu verlängern auf drei Monate nach Ende der Elternzeit, damit Arbeitnehmer*innen den Wiedereinstieg in den Job gesichert angehen können. Ob das AGG der am besten geeignete gesetzliche Anknüpfungspunkt ist, muss in Ausschussberatungen eingehend erörtert werden.

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