tautas pārstāvi Franziska Müller-Rech

Atzinums par petīciju Änderung des Einschulungs-Stichtags in NRW vom 30. September auf den 30. Juni!

FDP, pēdējo reizi rediģēts 20.02.2019

Es nepiekrītu.

Vielen Dank für Ihre Frage nach unserer Position zur Änderung des Einschulungsstichtags vom 30. September auf den 30. Juni.

Die Landesregierung hat bereits im Oktober 2017 mit einem Erlass auf die Diskussion über die Rückstellung von Kindern reagiert. Mit dem neuen Erlass ist das schulärztliche Gutachten nicht mehr die einzige Grundlage für die Entscheidung über die Zurückstellung. Eltern können seitdem zusätzlich ein fachärztliches oder fachtherapeutisches Gutachten von einem selbstständig ausgewählten Arzt erstellen lassen. Relevant für die Zurückstellung sind erhebliche gesundheitliche Gründe, die gegen eine Einschulung sprechen. Gesundheitliche Gründe können auch solche sein, die bei einer durch Fachleute prognostizierten Überlastung im Schulalltag langfristig entstehen (präventiver Gesichtspunkt).

Darüber hinaus erscheint uns anhand der Erfahrungen der Mehrzahl der eingeschulten Kinder die Rückverlegung des Einschulungsstichtags nicht geboten. Zudem hätte die Änderung des Stichtags sowohl schulorganisatorische Konsequenzen, als auch Auswirkungen auf die KiTa-Plätze.

Gleichwohl werden wir Ihre Anregung in unsere Überlegungen einfließen lassen.

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