temsilci Hans Friedl

Dilekçe hakkında görüş Sofortige Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht für Kinder in Bayern

FREIE WÄHLER, en son 10.09.2020 tarihinde düzenlendi

Florian Streibl tarafından yayınlanan grup kararı. Kararın dayanağı, FREIE WÄHLER fraksiyonunun önergesidir.
Çekimserim..

Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz an den bayerischen Schulen muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.

Gleichzeitig steht aber auch fest, dass es Kernaufgabe der Schule ist, den Bildungsauftrag zu erfüllen und jungen Menschen dadurch die Möglichkeit zu einem freien und selbstbestimmten Leben in unserer Gesellschaft zu eröffnen. Nicht weniger wichtig ist die soziale Funktion von Schule. Denn Schule stellt den zentralen Ort dar, an dem soziale Kontakte und Freundschaften gepflegt werden. So stellte die wochenlange Trennung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Zuge der vorübergehenden Einstellung des Schulbetriebs im vergangenen Schuljahr eine gravierende psychische Belastung dar, die wir im neuen Schuljahr unbedingt verhindern möchten. Ziel ist es, im neuen Schuljahr möglichst viel Präsenzunterricht durchzuführen. Dies gelingt aber nur dann, wenn wir das Infektionsgeschehen weiterhin im Griff behalten und keine unnötigen Risiken eingehen.

Daher hat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Rahmen Hygieneplan für Schulen ausgearbeitet, der an allen Schulen in Bayern gilt. Der Hygieneplan enthält viele Elemente, die Schülerinnen und Schüler bereits aus dem letzten Schuljahr kennen – zum Beispiel regelmäßiges Händewaschen oder das Husten und Niesen in die Armbeuge, aber auch Regelungen zum Lüften der Klassenräume. Darüber hinaus gilt ab diesem Schuljahr bis auf Weiteres, dass alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind. Für einen äußerst begrenzten Zeitraum – nämlich die ersten neun Unterrichtstage – gilt diese „Maskenpflicht“ ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Unterricht, um das Infektionsrisiko durch die vielen Reiserückkehrer so gering wie möglich halten. Das bedeutet ganz konkret: Eine allgemeine längerfristige Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Unterricht ist nicht vorgesehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bezieht sich – mit Ausnahme der ersten Tage nach den Sommerferien – ausschließlich auf sogenannte Begegnungsflächen im Schulhaus (wie Flure, Gänge, Treppenhäuser) und auf das Klassenzimmer, aber nur, wenn der eigene Sitzplatz verlassen wird. Hiermit wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler nicht über mehrere Stunden mit Maske in den Schulen verbringen müssen. Ansonsten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nur dann verpflichtend, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen erreicht sind. Auch wir befürworten keine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht, da uns wichtig ist, dass Kinder im Rahmen des Unterrichts, also beim Lernen, nicht durch das Tragen einer Maske beeinträchtigt werden und beispielsweise auch die Mimik ihrer Mitschüler und Lehrkräfte erkennen können.

Wir sind uns sicherlich einig, dass niemand das Tragen einer Maske als angenehm empfindet, manch einer sogar als ausgesprochen lästig. Dennoch kann sie wesentlich dazu beitragen, sich und – mehr noch – andere zu schützen. Und ebenso kann sie verhindern, dass lokale Schulschließungen bzw. die Einstellung des Präsenzunterrichts notwendig werden.

Wir können Ihnen versichern, dass die Staatsregierung darum bemüht ist, den Unterricht in diesem Schuljahr so normal wie möglich umzusetzen. Grundsätzlich erfordert das Pandemiegeschehen aber auch weiterhin eine gewisse Vorsicht und die Einhaltung von Hygienevorschriften.

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