rahvaesindaja Ines Claus

Arvamus petitsiooni kohta Abschaffung der Straßenbeiträge in Hessen

CDU, viimati muudetud 15.04.2019

Ma keeldun .

Gerne komme ich Ihrer Anfrage nach und nehme zu Ihrem Anliegen Stellung:

Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Das möchten wir – auch im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik – beibehalten. Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört gleichzeitig die Möglichkeit selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen. Deswegen sollen die Kommunen ab jetzt selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen. Auch wiederkehrende Straßenbeiträge sind eine gute Alternative, denn hier können die Kosten auf mehr Schultern über einen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträgen verteilt werden. Das vermeidet hohe Einmalzahlungen. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass die Umstellung für die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen. Deswegen helfen wir nach und vereinfachen die Umstellung. Außerdem fördern wir Kommunen, die von einmaligen auf wiederkehrende Straßenbeiträge umstellen pauschal mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet.
Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner, die von hohen Beitragsrechnungen belastet werden, haben wir nachgesteuert: Wir verbessern die Zahlungsabläufe und entlasten so die Anlieger: Ratenzahlung ist jetzt in jedem Fall möglich, die Raten können auf 20 Jahre gestreckt werden und wir senken die Zinsen.

Die Kernpunkte des Gesetzes im Überblick:
1. Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen - „soll“ wird zu „kann“.
2. Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung Ihrer Straßensanierung – kein Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.
3. Erhebliche Verbesserungen/ Entlastungen für die Menschen – Ein Recht auf Ratenzahlung, Verlängerung der Raten auf 20 Jahre und niedrigere Zinsen.
4. Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme – wir fördern die Umstellung pauschal mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet für die Kommunen.
5. Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen - Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein, diese Voraussetzung streichen wir.

Der Erhalt der kommunalen Straßen ist eine ureigene Aufgabe der Städte und Gemeinden. Es gibt meiner Ansicht nach auch keine Notwendigkeit, den Kommunen von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren. Das sollte von den Entscheidungsträgern vor Ort entschieden werden. Die angestrebte Lösung wird daher für mehr Eigenverantwortung und kommunale Selbstverwaltung sorgen.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd