Zástupca ľudu Ute Leidig

Stanovisko k petícii Rettungshubschrauber Christoph 41 muss in Leonberg bleiben!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, naposledy upravené 11. 01. 2022

Zdržiavam sa hlasovania.

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Bitte um Stellungnahme.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel durch die Flugrettung verbessern. Bereits 2018 wurde deshalb eine Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

Unsere Ansprüche sind klar: Tagsüber sind die Luftrettungsstandorte so festzulegen, dass alle potenziellen Notfallorte flächendeckend innerhalb von 20 Minuten nach Alarmierung durch ein Luftrettungsmittel erreicht werden können, nachts innerhalb von 30 Minuten.

Die vorliegenden Empfehlungen des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement am Klinikum der Universität München sind eindeutig: Tagsüber sollen zehn statt bisher acht Luftrettungsmittel in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass sowohl in Osterburken im Neckar-Odenwald-Kreis als auch in Lahr im Ortenaukreis neue Luftstandorte eröffnet werden sollen. Zudem soll die bisherige Positionierung einzelner Hubschrauber verändert werden. Dazu gehört auch der RTH Christoph 41. Dieser soll auf der Achse Tübingen-Reutlingen stationiert werden.

Die Versorgung mit genügend Rettungsmitteln obliegt den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Rettungsdienstbereiche haben dafür zu sorgen, dass genügend bodengebundene Rettungsmittel für die flächendeckende Notfallversorgung zur Verfügung stehen. Die Flugrettung dient als Ergänzung der bodengebundenen Rettungsmittel.

Mein Ziel ist es, dass Baden-Württemberg flächendeckend mit einer guten Flugrettung versorgt ist. Dazu ist es unerlässlich neben der Installation von zwei neuen Hubschraubern auch einige bereits im Einsatz befindliche Hubschrauber zu versetzen, um allen Menschen in Baden-Württemberg im Bedarfsfall gute Unterstützung aus der Luft zukommen zu lassen. Die genauen Positionierungen der Hubschrauber müssen jedoch noch erarbeitet werden.

Grundsätzlich sehe ich den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg als Entscheidungsgremium für Ihre Petition. Schließlich haben Sie Ihre Petition dort eingereicht und damit ist dieser Ausschuss zuständig. Diese Alternative war als „Wer war an der Entscheidung beteiligt“ nicht angegeben und damit nicht wählbar. Schade.

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