Halber Weg für ePetitionen im Bundestag

12. Oktober 2010 - Transparenz

Wie transparent werden ePetitionen im Bundestag beschlossen?

Für einen Abgeordneten macht es keinen Unterschied ob er eine Einzelpetition beschließt oder eine ePetition. Es macht auch keinen Unterschied, ob eine Online-Petition 10, 1.000 oder 100.000 Unterstützer hat.

Am Ende wird eine Sammelübersicht von 30 oder mehr Petitionen mit einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Abstimmung gestellt, die in der Regel  immer angenommen wird. Im Protokoll sieht das dann so aus:

Tagesordnungspunkt 39 h:
Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
(2. Ausschuss)
Sammelübersicht 116 zu Petitionen
– Drucksache 17/2317 –
Wer stimmt dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen?
– Sammelübersicht 116 ist einstimmig angenommen.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17055.pdf#P.5631

In einer Minute wurden mit einer Sammelübersicht 130 Petitionen beschlossen.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702442.pdf

Worum es in den Petitionen ging ist für den Bürger und vermutlich auch für den Abgeordneten nicht transparent. Ob eine Petition eine Online-Petition war und wie viele Unterstützer es gab ist aus der Drucksacke zu einer Sammelübersicht nicht ersichtlich. Es gibt keinen Bezug zum ePetitions-System.

Damit ist es für einen Bürger nicht nachvollziehbar wie sein Vertreter oder seine Partei im Parlament in Bezug auf eine Online-Petition gestimmt hat. Wie auch immer sich ein Abgeordneter entscheidet, er hat keine Konsequenzen im Wählerverhalten zu befürchten.

Aus Gründen der Rationalität mag es gerechtfertigt sein sich bei Einzelpetitionen auf das Votum des Petitionsausschusses zu verlassen. Bei herausragenden Online-Petitionen mit 50.000 Unterstützern und mehr, sollte der Wählerwille ernst genommen werden und vor dem einzigen direkt gewählten Gremium, dem Parlament beraten und beschlossen werden.

ePetitionen haben sich einen stärkeren Dialog mit der Politik verdient.

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