Gustl Mollath ist frei

16. September 2013 - Herausragende Petition

Gustl Mollath ist frei. Nach sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie beschloss das Oberlandesgericht Nürnberg am 6. August 2013 seine sofortige Freilassung und die Wiederaufnahme seines Verfahrens.

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Grund für die Freilassung ist die Neubewertung eines ärztlichen Attests vom 3. Juni 2006. Das Dokument attestiert angebliche Verletzungen, die Mollath seiner damaligen Ehefrau zugefügt haben soll. Das Gericht wertete das Dokument jetzt als „unechte Urkunde“: Das Attest erwecke den Eindruck, dass es von einer Ärztin unterschrieben wurde, tatsächlich aber stammt es von deren Sohn. Weil das Attest eine wichtige Stütze für die Klage gegen Mollath gewesen ist, wird das Verfahren neu aufgenommen.

Mollaths Entlassung zeigt: öffentlicher Druck wirkt. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens war noch am 24. Juli durch das Landgericht Regensburg abgelehnt worden, obgleich erhebliche Mängel an Mollaths Verfahren bekannt waren. Erst als der öffentliche Druck nach der Ablehnung in den Himmel schoss und es Proteste hagelte, kam wieder Bewegung in den Fall. Ein wichtiger Baustein zum Erfolg war dabei die openPetition von Thomas Vogler „Gerechtigkeit für Gustl Mollath“.

Mollath war im Jahr 2006 in einem Strafprozess wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Wegen einer im Verfahren festgestellten angeblichen Gemeingefährlichkeit wurde er – gerichtlich angeordnet – danach in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem „paranoiden Gedankensystem“, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Im  November 2012 erwiesen sich Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfe jedoch als zum Teil begründet.

Am 13. September hat Thomas Vogler zusammen mit Gustl Mollath die Petition an die Bayrische Staatskanzlei übergeben. Denn mit Mollaths Entlassung ist der Fall nicht abgeschlossen. Jetzt erwartet ihn ein Strafverfahren. Nach den vielen Unregelmäßigkeiten der bayrischen Justiz ist weiter Aufmerksamkeit geboten.

 

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