Berliner/innen stimmen über ihre Energieversorgung ab

14. Oktober 2013 - Volksabstimmung

Der Berliner Volksentscheid am 3. November entscheidet darüber, ob die Stadt Berlin wieder Betreiber des Stromnetzes der Stadt werden soll und welche Mitbestimmung die Bürger/innen über ihre Energieversorgung in Zukunft haben werden.

Durch den Volksentscheid über den Gesetzesentwurf gibt es die Möglichkeit, über ein wichtiges öffentliches Gut direkt abzustimmen. Der Gesetzentwurf der Initiative „Berliner Energietisch“ wird angenommen und ist rechtlich bindend, wenn ein Viertel der Stimmberechtigten mit “Ja” abstimmen und es mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen gibt.

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Die Ziele des Gesetzentwurfes

  • Errichtung einer Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ziel, das Berliner Stromnetz zum 1.1.2015 zu übernehmen
  • Errichtung von Stadtwerken als Anstalt öffentlichen Rechts, um Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und Energieeinsparmöglichkeiten zu nutzen
  • Entgegenwirken von Energiearmut (Energiearmut ist der mangelnde Zugang zu bezahlbaren Energiedienstleistungen)
  • Schaffung von demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten durch Direktwahl des Verwaltungsrats, Initiativrecht und Versammlungen

Die Briefwahl-Unterlagen können Sie bis zum 1. November 18:00 Uhr bestellen. Die ausgefüllten Briefabstimmungsunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 3. November, 18:00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eintreffen.


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Pro- und Contra-Argumente zum Volksentscheid „Berliner Energie“

 

Argumente des Berliner Energietisches

„Sieben gute Gründe…für eine kommunale Energieversorgung“

Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand
Die Energieversorgung zählt zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. In der Hand großer Konzerne orientiert sich ihre Ausgestaltung mehr an deren Profitinteressen und weniger am Interesse der BerlinerInnen.

100 Prozent ökologische Energie
Die Zeiten von Kohle und Atomstrom sind vorbei! Die Berliner Stadtwerke setzen auf dezentrale, erneuerbare Energieanlagen in der Region Berlin-Brandenburg. Ziel ist Berlin mit 100 Prozent echtem Ökostrom zu versorgen.

Erwirtschaftetes Geld bleibt in Berlin
Der Rückkauf der Netze lohnt sich! Berlin profitiert langfristig von den sicheren Einnahmen. Und das erwirtschaftete Geld bleibt in unserer Region, statt  in die  Konzernzentrale von Vattenfall zu fließen.

Energieversorgung demokratisch mitgestalten
Die BürgerInnen Berlins sollen sich an der Gestaltung ihrer Energieversorgung beteiligen können. Neben der Direktwahl von Teilen des Verwaltungsrates sind weitgehende  Mitbestimmmungsrechte wie z.B ein Initiativrecht vorgesehen.

Energieverbrauch senken
Energieeinsparungen und -effizienz leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Berlineigene Stadtwerke unterstützen dies gezielt und sorgen so für eine niedrigere Energierechnung.

Energiewende sozial gestalten
Unsere Stadtwerke sorgen für eine sozialverträgliche Energiewende. Einkommensschwache Haushalte werden gezielt beraten sowie die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte gefördert. Auch die energetische Gebäudesanierung muss sozialen Belangen genügen.

Transparenz statt Geheimverträge
Für Stadtwerke und Netzgesellschaft gelten klare Transparenzvorgaben. Wichtige Unterlagen werden im Internet veröffentlicht. Alle erhalten Einblick in die Geschäftspolitik, so dass z.B. die Preisbildung von Stromtarifen  nachvollziehbar wird.

Argumente des Berliner Senats

„Drei gute Gründe, warum Sie mit „Nein“ stimmen sollten:“

1. Erhebliche Haftungsrisiken für den Berliner Haushalt ohne ausreichende Kontrolle
Der Gesetzentwurf des Energietischs sieht die Gründung des Stadtwerkes als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vor. Allerdings werden die staatlichen Kontrollmöglichkeiten über diese Anstalt stark reduziert. Die Berlinerinnen und Berliner und damit Sie als Steuerzahlerin und Steuerzahler haften für alle Aktivitäten des Stadtwerkes. Bei bestehenden Anstalten wie der BVG, den BSR oder den Berliner Wasserbetrieben hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass in den Kontrollgremien das Gesamtinteresse der Berlinerinnen und Berliner angemessen berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf gewährleistet dies nicht. Stattdessen entsteht ein Haftungsrisiko für die Berlinerinnen und Berliner in unkalkulierbarer Höhe und das angesichts von 63 Milliarden Euro Schulden des Landes. Stimmen Sie gegen finanzielle Risiken in Milliardenhöhe!

2. Die geforderte Gründung einer Netzgesellschaft ist bereits erfolgt.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2012 mit dem Landesbetrieb Berlin Energie am laufenden Vergabeverfahren für das Berliner Stromnetz. Eine neu gegründete Anstalt könnte sich an diesem Verfahren nicht mehr beteiligen.

Die im Volksentscheid vorgesehene Gründung einer Netzgesellschaft zum Betrieb des Berliner Stromnetzes ignoriert darüber hinaus wichtige Fakten. Bundes- und europarechtliche gesetzliche Vorgaben sehen ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren zur Übernahme des Netzes vor. Die Konzession für das Stromnetz kann nicht per Gesetz einer kommunalen Einrichtung übergeben werden.

Frei ist der Netzbetreiber bei seiner Preisgestaltung ebenfalls nicht, da die Netzentgelte von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Stimmen Sie gegen die überflüssige Gründung einer weiteren Netzgesellschaft!

3. Der Gesetzentwurf des Energietisches verbessert nicht die Umwelt- und Klimaschutzpolitik in Berlin.
Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen haben Netzbetreiber jedem Unternehmen – diskriminierungsfrei – Netzzugang zu gewähren. Auch wenn das Land Berlin das Netz kauft, werden also Atom- oder Kohlestrom durch das Berliner Netz durch geleitet. Die vom Energietisch verfolgte ausschließliche Versorgung Berlins mit Ökostrom ignoriert diese Tatsache.

Das vom „Berliner Energietisch“ erklärte Ziel, das Berliner Energienetz für die Einbindung von dezentralen und erneuerbaren Erzeugungsanlagen fit zu machen, ist bereits Rechtslage. Bereits heute ist der Netzbetreiber verpflichtet, entsprechende Anlagen an sein Netz anzuschließen und das Netz dafür entsprechend auszubauen. Dies geschieht auch in Berlin stetig. Unterstützen Sie kein Gesetz, das der Berliner Energiewende keine neuen Impulse gibt und wichtige Fakten ignoriert!

Lesen Sie auch den Faktencheck zu den Argumenten des Senats.

Diesen Volksentscheid hat die Initiative „Berliner Energietisch“ herbei geführt. 227.748 Berlinerinnen und Berliner haben das Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“ unterschrieben. Es wurde vom Energietisch gestartet, der damit die Voraussetzung geschaffen hat für die rechtsverbindliche Abstimmung über die Berliner Energieversorgung am 3. November. openPetition informiert über den Volksentscheid, weil wir uns für die Stärkung demokratischer Instrumente wie Volksentscheid und Petition einsetzen.

Weitere Informationen
Landeswahlleiterin für Berlin
Berliner Energietisch – Neue Energie für Berlin

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