GEMA-Tarifreform endgültig entschärft

12. Dezember 2013 - Herausragende Petition

Das Clubsterben ist endgültig verhindert. Veranstalter und GEMA einigen sich auf Reform, die die Veranstalter aufatmen lässt.

Die ursprünglich für Januar 2013 geplante GEMA-Tarifreform hatte einen Aufschrei ausgelöst. Um 700% sollten die Abgaben für eine typische Disko steigen. Clubs und Vereinsfeste sahen ähnlichen Kostenexplosionen entgegen. Wie sollten Musikveranstaltungen unter diesen Bedingungen noch stattfinden können?

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Am 11. Dezember 2013 haben Musikveranstalter und GEMA nach langem Streit eine Einigung erreicht, mit der die Clubs eine Zukunft haben. Stephan Büttner, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, findet die Einigung erfreulich. „Von einer Existenzgefährdung kann jetzt keine Rede mehr sein,“ sagt er. Besucher müssen künftig keine höheren Eintrittspreise zahlen, ist Büttner überzeugt: „Da wir sehr vertretbare Erhöhungen, teilweise sogar Entlastungen erreicht haben, gehe ich nicht davon aus, dass der Gast davon betroffen sein wird.“

Gegen die ursprünglich von der GEMA beabsichtigte Reform waren die Veranstalter Sturm gelaufen. Viele warnten vor einer Schließung von Clubs und einem Kulturverlust. Die Petition gegen die Tarifreform erreichte schnell mehr als 300.000 Unterschriften. Gestartet hatte sie Matthias Rauh vom Bündnis „Kultur-Retten“. Wenige Tage nach der Übergabe der Unterschriften an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Dezember 2012 legte die GEMA die Reform für 2013 auf Eis. Ein erster (vorläufiger) Erfolg.

Das Ringen um die Tarifreform ging weiter. Im Sommer 2013 beschäftigte sich die Justizministerkonferenz mit den GEMA-Forderungen. Die Schiedsstelle am Deutschen Patent- und Markenamt lehnte den GEMA-Vorschlag ab und bestand auf gestaffelte Tarifstufen. Die stehen jetzt in der Einigung.

Übergabe der Unterschriften: Petent Matthias Rauh und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

Übergabe der Unterschriften: Petent Matthias Rauh und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger

 

Die neu ausgehandelten Tarife gelten ab dem 1. Januar 2014 für die Nutzung von Musik bei Veranstaltungen. Die Zahlungen an die GEMA richten sich im Wesentlichen linear nach der Größe der Veranstaltungsfläche, der Zahl der Öffnungstage und nach dem Eintrittsgeld. Je teurer etwa der Eintritt, umso höher sind die GEMA-Abgaben, die der Veranstalter zahlen muss. Die Dauer der einzelnen Veranstaltung wird entgegen einem früheren Entwurf aber nicht mehr berücksichtigt.

Die neuen Vereinbarungen führen in der Regel zu moderaten Erhöhungen, die außerdem schrittweise über mehrere Jahre eingeführt werden. In vielen Fällen gebe es sogar deutliche Entlastungen, erläuterten die Musikveranstalter. Das gelte auch für Clubs und Diskotheken, die in der Regel zwei Tage pro Woche geöffnet haben. Sie sollten nach dem ursprünglichen Modell sehr viel stärker belastet werden. Eine echte Entlastung soll es bei sogenannten Einzelveranstaltungen geben, also beispielsweise einem öffentlichen Vereinsfest.

Club- und Veranstaltungskultur konnten Dank engagierter Bürger/innen und einem starken Bündnis vor dunklen Zeiten bewahrt werden.

 

 

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