Über das Essen selbst entscheiden

25. Januar 2014 - Herausragende Petition

Asylbewerber im Landkreis Konstanz erhalten die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht länger in Form von Essensgutscheinen sondern in Bar.

In Deutschland sind Asylbewerber mit einem Arbeitsverbot belegt. Deshalb sind sie auf Sozialleistungen angewiesen. In Baden-Württemberg wurden diese Leistungen lange Zeit in Form von Essensgutscheinen ausgegeben, die nur in ausgewählten Geschäften eingelöst werden konnten. Inzwischen sind mehr als die Hälfte der Landkreise dazu übergegangen, stattdessen Bargeld auszuzahlen. Der Landkreis Konstanz hielt jedoch an der Praxis der Gutscheine fest.

Das Landratsamt Konstanz und die Eingliederungsbehörde lehnte das Recht der Flüchtlinge auf selbstbestimmten Umgang mit den ihnen zustehenden Zuwendungen ab. Ihre Begründung: Die Gutscheine werden gebraucht, damit das Geld bei den „Familien ankommt“. „Damit werden die Asylbewerber, vor allem wohl die Familienväter, dem Generalverdacht ausgesetzt, ihren Angehörigen die wenigen ihnen zustehenden Mittel zu entziehen“, begründet Katrin Brüggemann, ihre Petition, die sie zusammen mit dem „Freundeskreis Asyl Radolfzell“, dem Aktionsbündnis „Abschiebestopp Konstanz“ und der Initiative „Stolpersteine für Konstanz – Gegen Vergessen und Intoleranz“ startete. Die Initiatoren der Petition sahen die Menschenwürde der Geflüchteten durch die Bevormundung durch die Essensgutscheine verletzt.

Zusammen mit den Konstanzer Flüchtlingen konnte ein derart großer öffentlicher Druck aufgebaut werden, dass ab dem 1. April 2014 auch der Landkreis Konstanz Bargeld statt diskriminierende Essensgutscheine an Asylbewerber ausgibt.

 

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