Digitale Agenda vernachlässigt demokratische Teilhabe

20. August 2014 - Transparenz

Digitale demokratische Mitgestaltung ist offenbar kein Thema für die drei „Internetminister“. Die heute vorgestellte „Digitale Agenda“ der Bundesregierung enthält kein Konzept für bessere Beteiligungsmöglichkeiten der online vernetzten Gesellschaft.

Die endgültige Version der „Agenda“ ist so enttäuschend wie der Zwischenstand, den wir vor vier Wochen analysiert haben: Lediglich eine handvoll Sätze der jetzt 38-seitigen Digitalen Agenda sprechen digitale Teilhabe an. Mehr als eine diffuse Absichtserklärung, Teilhabe „verbessern“ zu wollen, formulieren sie jedoch weiterhin nicht. Dabei gibt es ganz konkrete und wichtige Baustellen: die bereits bestehenden offiziellen Online-Petitions-Möglichkeiten müssen endlich wirksamer weden.

Wenn sehr viele Bürger ein Anliegen mit einer Petition unterstützen, müssen die gewählten Volksvertreter sich verbindlich damit beschäftigen und einen Beschluss fassen. Denn nur so werden Online-Petitionen als Beteiligungsinstrument ernst genommen.

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Bild: www.digitale-agenda.de

Auf allen politischen Ebenen von der Bundes- über die Landes- bis zur lokalen Ebene muss es selbstverständlich werden, dass Bürger ein gemeinsames Anliegen online einreichen und unterstützen können und nicht nur auf der kommunaler Ebene, wie es in der Digitalen Agenda heißt. Mit den vorhandenen Petitionsportalen des Bundestags und der Länder ist ein erster Schritt bereits gemacht, in ihrer aktuellen Form sind sie jedoch für gesellschaftliche Mitgestaltung kaum geeignet.

“Wir verbessern die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Dazu unterstützen wir lebensnahe offene Beteiligungsplattformen sowie Mitgestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene, in Verbänden, in Ehrenamt und Jugendarbeit, für Frauen und Männer, Menschen mit Behinderungen und für alle Generationen.“ (aus „Digitale Agenda“, Kapitel Digitale Teilhabe umsetzen)

Die Hebammen-Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags hat die Mängel des Petitionswesens demonstriert. Sie war mit 186.000 Unterschriften die bis dato größte ePetition. Das Ergebnis: Der Petitionsausschuss gibt die Petition lediglich als „Material“ an die Bundesregierung weiter. Damit erklärte der Petitionsausschuss den Fall für abgeschlossen, obwohl eine solche Materialübersendung weder eine Entscheidung in der Sache bedeutet, noch ein weiteres Verfahren einleitet.

Jetzt müssen der Absichtserklärung in der Agenda konkrete Schritte folgen, um demokratische Beteiligung digital und zeitgemäß zu machen.

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