Die gesellschaftliche Bedeutung von Petitionen zu Justiz-Urteilen

4. März 2015 - Transparenz

150.000 unterschreiben gegen die Edathy-Entscheidung des Landgerichts Verden. Sollten Petitionen zu Justiz-Entscheidungen überhaupt zulässig sein? Gefährden sie nicht die Unabhängigkeit der Justiz? Nein, sie können sogar einen wichtigen Beitrag leisten.

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Sebastian Edathy, das Verfahren gegen ihn wurde vom Gericht eingestellt.

An die Justiz gerichtete Petitionen können einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Nicht, indem sie Gerichtsentscheidungen anfechten. Sondern, weil sie zum einen zeigen, wo es dringenden Aufklärungsbedarf über Justizentscheidungen gibt. Denn gerade derartige viel beachtete Entscheidungen müssen von den Bürgern nachvollzogen werden können. Zum anderen können solche Petitionen zeigen, wo eventuell eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für Justizentscheidungen diskutiert werden sollte.

Eine via Petition kritisierte Justiz-Entscheidung wie im Fall Edathy kann somit Auslöser für einen Gesetzgebungsprozess werden. Bürger stärker an der Gesetzgebung zu beteiligen und vor allem die Initiative in Bürgerhand zu legen, ist schließlich einer der großen Beiträge, die Petitionen für mehr demokratische Teilhabe leisten können.

Wenn mehr als 150.000 Menschen innerhalb von zwei Tagen eine Petition unterzeichnen, ist das ein deutliches Signal, dass es dringenden Klärungsbedarf gibt. Das sollten Politik und Justiz nicht ignorieren, sondern als Chance begreifen. Denn hinter der Petition versammeln sich gerade diejenigen Menschen, deren Bedürfnis nach Verstehen und gesellschaftlicher Mitgestaltung bezüglich Kinderschutz am größten ist. Gleichzeitig bietet die Online-Petition die Möglichkeit, gezielt einen Dialog zwischen Entscheidungsträgern und Unterzeichnern herzustellen.

openPetition lädt das Landgericht Verden und die zuständigen Entscheidungsträger ein, diese Dialogmöglichkeit wahrzunehmen.

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Notarzt Alexander Hatz (Mitte), der Strafbefehl gegen ihn wurde nach Prüfung fallen gelassen.

 

Auch die Petition für den Notarzt Alexander Hatz hat gezeigt, wie eine Petition zu einem Gerichtsverfahren helfen kann, schneller Gerechtigkeit herzustellen, ohne die Justiz auszuhebeln:

Für eine Rettungsfahrt mit Blaulicht sollte Alexander Hatz eine Geldstrafe zahlen und den Führerschein für ein halbes Jahr abgeben, weil sich ein anderer Autofahrer eingeschränkt fühlte und klagte.

Als eine Welle der öffentlichen Solidarität und des Protests rollt, fordert der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz die Akten zum Fall Alexander Hatz an. Tage später verkündet er: „Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.“

Die Petition und der öffentliche Protest haben also ein reguläres Prüfungsverfahren eingeleitet. Dass das von vielen erhoffte Ergebnis dadurch erzielt wurde, ist das Resultat der Prüfung des Staatsanwalts, nicht der 200.000 Unterschriften für die Petition.

Entscheidend ist aber, dass die Prüfung überhaupt ausgelöst wurde.

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