Warum es eine openPetition zusätzlich zur ePetition geben muss

8. Juni 2015 - Transparenz

openPetition erfragt seit einem halben Jahr Stellungnahmen von Parlamentariern zu Petitionen, die das openPetition Quorum erreicht haben. Für Petitionen an den Deutschen Bundestag sind dafür 120.000 Stimmen erforderlich.

openPetitionen sind wie ePetitionen, öffentliche Petitionen von allgemeinem Interesse, die u.a. an den Bundestag gerichtet sein können. Anders als beim Petitionsausschuss des Bundestages handelt es sich bei openPetitionen immer um Sammelpetitionen, also Unterschriftensammlungen zu einem gemeinsamen Anliegen. Die Unterschriften können sowohl online als auch offline, also handschriftlich auf Papier, gesammelt werden, damit niemand ausgeschlossen wird.

openPetition begrüßt die dauerhafte Existenz eines Petitionsausschusses für die Bearbeitung von Bitten und Beschwerden gemäß Artikel 45c des Grundgesetzes. Denn bei der großen Zahl an eingereichten Petitionen – 15.325 waren es im Jahr 2014, davon mehr als 97% Einzelanliegen – braucht es eine Instanz, die sich stellvertretend für die 631 Volksvertreter im Bundestag um die Anliegen der Bürger kümmert und Beschlussvorlagen erarbeitet.

Jedoch steht die Fülle der Aufgaben des Petitionsausschusses und sein begrenzter Einfluss dem Anspruch einer zeitnahen und umfassenden Bearbeitung von Bürgeranliegen im Wege. Mehrere Jahre Bearbeitungszeit bis zu einer Beschlussfassung sind die Regel und nicht die Ausnahme. Zudem kann man die Wirksamkeit des Ausschusses durchaus in Frage stellen, wenn es nur für eine einzige Petition im Jahr 2014 eine Beschlussempfehlung „Zur Berücksichtigung“ gegeben hat – das ist  0,006% aller Petitionen. Ein Bürgeranliegen, das begründet ist und dem zugestanden wird, dass Abhilfe nötig ist, wird damit zu einer absoluten Ausnahme erklärt.

Auch der Grundsatz des Petitionsausschusses, jede Petition gleich zu behandeln, ungeachtet der Anzahl der Unterzeichner, behindert den Anspruch, auf wichtige Bürgeranliegen angemessen einzugehen. Mit einer großen Sammelpetition verbindet sich die Hoffnung, Gehör zu finden und eine aussagekräftige und nachvollziehbare Reaktion von meinen gewählten Vertretern zu bekommen. Diese Hoffnung wird durch das aktuelle Vorgehen systematisch enttäuscht.

Jeder Parlamentarier muss die Möglichkeit haben, auf derart stark unterstützte Petitionen zu reagieren. Aktuell werden, wie im letzten Monat Sammelbeschlussempfehlungen für 192 Petitionen am Ende eines langen Sitzungstages durchgewunken. Dabei geht jede noch so gut gemeinte Beschlussvorlage des Petitionsausschusses unter – und damit auch die Achtung und Beachtung relevanter Bürgeranliegen. Wir denken, der Petitionsausschuss ist der richtige Ort, um eine öffentliche Debatte im Bundestag zu fordern. Solange er diese Möglichkeit nicht nutzt, möchte openPetition die gewählten Vertreter zu einer Stellungnahme bewegen, wenn das openPetition-Quorum erreicht wurde. Auf kommunaler Ebene und auf Landesebene wird diese Möglichkeit bereits genutzt: https://www.openpetition.de/parlament

 

Alle Zahlen sind dem Jahresbericht 2014 des Petitionsausschusses des Bundestages entnommen.

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