Eilantrag gefährdet Petitionsrecht in Bremen

12. Oktober 2015 - Transparenz

Mit einem Dringlichkeitsantrag soll eine lange Liste von Änderungen im Petitionsrecht des Landes Bremens umgesetzt werden. “Effektiv” soll das Gesetz dadurch werden, sagen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die den Antrag gestellt haben. Doch einige der geforderten Änderungen bedeuten eine Verschlechterung für Bürgerbeteiligung.

Die Bremer Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie e.V hat deshalb bei der Stadt Bremen eine Petition gestartet, um den Antrag zu stoppen. Die Petition kann noch bis zum 13.10. unterzeichnet werden.

Die wichtigsten Kritikpunkte von openPetition an der geplanten Änderung des Petitionsrechts:

Weniger Petitionen erreichen Petitionsausschuss

Eine lange Liste von Bedingungen für die Behandlung von Petitionen wird in Zukunft dazu führen, dass mehr Petitionen einer abgestuften Sonder- und Ungleichbehandlung unterliegen, einem Bearbeitungsstopp unterworfen sind oder den Petitionsausschuss überhaupt nicht mehr erreichen. Das stößt nicht nur Bürgerinteressen vor den Kopf, sondern widerspricht auch dem Geist des Grundgesetzes und der Bremer Landesverfassung. Beide wollen ein unvoreingenommenes, unbürokratisches, staatliches Willensbildungsorgan (einen echten Petitionsausschuss), das sich mit Distanz zum vorgebrauchten Bürgeranliegen und zur zuständigen Behörde dem Anliegen annehmen kann.

Untersuchungsrechte gehen verloren

Der Dringlichkeitsantrag will dem Petitionausschuss die Zuständigkeit für einige Petitionen entziehen – stattdessen sollen andere Ausschüsse und Organe zuständig werden. Doch der Petitionsausschuss ist bewusst mit erweiterten Untersuchungsrechten ausgestattet, damit er seine Aufgaben überhaupt sinnvoll erfüllen kann. Die 11 Mitglieder des Bremer Petitionsausschusses können bei Bedarf zur Bearbeitung von Petitionen Aktenvorlage, Inspektionsrecht, Amtshilfe, Zitierrecht, Auskunft und Anhörung von Petenten in Anspruch nehmen. Das sind Rechte, die das Plenum oder andere Ausschüsse und die einzelnen Volksvertreter so nicht haben. So kann der Petitionsausschuss einen Blick hinter die Kulissen der Exekutive werfen.

Keine Gesetzes-Initiative möglich

“Petitionen, die auf die Beschlussfassung eines Gesetzes durch die Bürgerschaft gerichtet sind, werden den Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten übermittelt. Eine sachliche Prüfung durch den Petitionsausschuss erfolgt nicht,” fordern die Fraktionen. Damit entziehen sie den Bürger/innen das Recht, mittels Petition eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen.

Bremen schlägt mit dem Antrag genau die entgegengesetzte Richtung ein, die openPetition verfolgt: Wir wollen erreichen, dass mittels Online-Petitionen Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht werden kann. Denn wir Bürger/innen müssen die Möglichkeit haben, aus eigener Initiative einen Vorschlag für ein Gesetz ins Parlament zu bringen. Die bisherigen Verfahren dafür, mit Unterschriftensammlungen auf Papier und auf der Straße, sind längst nicht mehr zeitgemäß. Wir dürfen nicht zulassen, dass unnötige bürokratische Hürden die Mitgestaltung unserer Gesellschaft und Demokratie durch uns alle behindern. Dafür setzt sich openPetition täglich ein.

Bild: RainerSturm / pixelio.de

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