Petitionsrecht in Luxemburg

27. Juli 2016 - Ratgeber

Jeder hat das Recht, sich durch Bittschriften, seien sie von einer oder mehreren Personen unterzeichnet, an die öffentlichen Behörden zu wenden. Letztere allein haben das Recht, Bittschriften im Namen einer Gesamtheit einzureichen. (Art. 27.)

Petitionen in der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg

Arten von Petitionen

Im Luxemburg gibt es zwei verschiedene Arten von Petitionen: die einfache Petition (pétition ordinaire) und die öffentliche Petition (pétition publique).

Beide Arten von Petitionen müssen sich auf kollektive Interessen beziehen. Petitionen, die individuelle Anliegen vertreten, werden von der Abgeordnetenkammer nicht behandelt.

Um eine Petition einzureichen oder zu unterstützen muss man mindestens 15 Jahre alt sein und im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein bzw. die luxemburgische Staatsangehörigkeit haben.  

  • Einfache Petitionen werden von einem einzelnen Petenten / einer einzelnen Petentin geschrieben und von ihm direkt an den Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer gerichtet.
  • Öffentliche Petitionen werden seit 2014 anhand eines Formulars auf der Website des Petitionsausschusses eingereicht.
    Wenn sie folgende Kriterien zusammen mit den oben genannten erfüllen, werden sie öffentlich gelistet:
    – Sie müssen moralische Grundsätze respektieren
    – Sie dürfen keine Diskussion über ein Thema fordern, das schon im Laufe der vergangenen 12 Monate eingereicht wurde


Alle öffentlichen Petitionen werden von dem Petitionsauschuss geprüft, der ihre Zulässigkeit anerkannt oder nicht.

Wenn eine Petition als zulässig anerkannt wird, wird sie auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer veröffentlicht. Ab dann darf der Petent während sechs Wochen Unterschriften sammeln. Dies kann anhand eines elektronischen Formulars oder eines Formulars in Papierform getan werden. Eine Diskussionseite wird auch zur Verfügung gestellt.

Ab 4.500 Unterschriften wird eine Anhörung im Petitionsausschuss organisiert. Anwesend sind der für den entsprechenden Bereich verantwortlich Ausschuss, höchstens sechs Petenten/innen und der zuständige Minister. Die Sitzung wird über Chamber TV, den Fernsehkanal der Abgeordnetekammer übergetragen.

Wenn diese Anzahl von Unterschriften nicht erreicht wird, kann der Petent/ die Petentin als letztes Mittel sein Anliegen als einfache Petition einreichen.

Hôtel de la Chambre, das luxemburgische Parlament, CC wikimedia.

Hôtel de la Chambre, das luxemburgische Parlament, CC wikimedia.

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