Das Petitionsrecht in Großbritannien

4. August 2016 - Ratgeber

Das Recht auf Petitionen wurde in Großbritannien in der Magna Carta verankert, existiert also schon mindestens seit dem Jahre 1215. Eine Petition kann an das Parlament oder die Regierung gerichtet werden.

In Großbritannien wird zwischen einer Petition auf Papier und einer ePetition, die online zu Unterschreiben ist, unterschieden.

Jeder britische Staatsbürger und jeder Bewohner von Großbritannien darf eine Petition einreichen oder zeichnen.

Petitionen auf Papier

Eine Petition auf Papier wird ausschließlich an das Unterhaus des britischen Parlaments, das House of Commons, gerichtet. Die Petition kann handschriftlich oder elektronisch verfasst und ausgedruckt sein. Außerdem muss sie bestimmte formelle Kriterien erfüllen, um vom Parlament akzeptiert zu werden.

Die Petition muss Folgendes zwingend beinhalten:

  • an das House of Commons adressiert sein
  • eine kurze Beschreibung des/der Petenten (zum Beispiel “Bewohner von Norwich”)
  • eine genaue Beschreibung des Anliegens
  • eine eindeutige Forderung, was das House of Commons in der Angelegenheit tun soll

Eine Papierpetition kann auch dann eingereicht werden, wenn nur der Petent sie unterschrieben hat. Allerdings kann sie nicht vom Petenten selbst beim Parlament eingereicht werden. Der Petent muss einen Abgeordneten des House of Commons finden, der bereit ist die Petition dem House of Commons zu übergeben.

Normalerweise erhalten die Petenten dann nach maximal zwei Monaten eine Antwort des Parlaments auf ihre Petition. Alle Petitionen werden außerdem im Hansard, dem Arbeitsbericht des Parlaments, veröffentlicht und danach archiviert.

ePetitionen in Großbritannien

Im Gegensatz zu Papierpetitionen können Online-Petitionen sowohl an das House of Commons als auch an die britische Regierung direkt adressiert sein und müssen keine so strengen formellen Kriterien erfüllen. Auch hier muss das Anliegen dennoch klar und deutlich zu erkennen sein und im Kompetenzbereich der adressierten Institution liegen.

Die ePetition wird auf der Webseite der Regierung veröffentlicht, sobald sie geprüft wurde und mindestens 6 Unterschriften hat. Daraufhin bleibt die Petition 6 Monate online und kann von allen britischen Staatsbürgern und Bewohnern des Vereinigten Königreiches unterzeichnet werden.

ePetitionen haben außerdem noch zwei besondere Schwellen.

Sobald eine ePetition 10.000 Unterschriften erreicht, bekommt der Petent eine Antwort der Regierung bezüglich seines Anliegens. Bei 100.000 Stimmen wird das Anliegen der Petition im Parlament debattiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Petition, die 100.000 Stimmen erreicht, auch tatsächlich debattiert wird.

Darüber, ob eine Petition debattiert wird, entscheidet das Petitions Committee.

Daneben untersucht das Komitee Hintergründe und Informationen zur Petition. So kann die Petition an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Ferner kann das Petitions Committee noch während der Unterschriftensammlung Druck auf den Empfänger der Petition bezüglich ihres Anliegens machen.

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