Online-Petitionen – kein rechtsverbindlicher Veröffentlichungs-Anspruch auf privaten Plattformen

16. März 2017 - Meilensteine, Pressemitteilung

Die Anzahl an Online-Sammelpetitionen auf öffentlichen Plattformen nimmt weiter zu.

Berlin, 16.03.2017 – Auf dem Petitionsportal openPetition wurden 2016 mit knapp 5.000 Petitionen über 1.500 mehr gestartet, als im Vorjahr. Von den 5.000 Petitionen wurden rund 2.200 auf dem Portal veröffentlicht. Nur wenn das Anliegen der Petentinnen und Petenten den Nutzungsbedingungen entspricht, wird deren Eingabe auch auf dem Portal sicht- und klickbar. Das Bundesverwaltungs-gericht Leipzig hatte am 15.03.2017 bestätigt, dass Petenten auf dem Petitionsportal des Petitionsausschusses des Bundestags ePetitionen keinen Anspruch auf Veröffentlichung haben.

Vertreter des Bundestags verwiesen im Anschluss an den Rechtsspruch mehrfach auf zivilgesellschaftliche Petitionsplattformen als Alternative. Die Hürde eine Petition zu veröffentlichen, ist auf privaten Plattformen nicht unbedingt niedriger. Die Kriterien, die eine Petition erfüllen muss, sind transparent in den Nutzungsbedingungen der gemeinnützigen Plattform openPetition nachlesbar.

Gegen eine Sperrung kann Einspruch erhoben werden. Besondere Fälle werden in einem persönlichen Gespräch geklärt. Im Zweifelsfall verlangt die Redaktion eine Überarbeitung und das Nachreichen von Quellen. Bei blockierten oder gesperrten Petitionen können die Gründe der Sperrung öffentlich nachvollzogen werden. Liegt der Sperrungsgrund “Diskriminierung” vor, wird das Petitionsanliegen nicht öffentlich gelistet und ist ebenso wenig über Suchmaschinen auffindbar.

“Auch andere private Petitions -und Kampagnenplattformen stellen einen Zuwachs an Petitionen fest. Es scheint, als würden die privaten Anbieter mit ihren zahlreichen interaktiven Möglichkeiten, ihrer Einbettung ins Social Web und ihrer Verbindung von On- und Offline-Unterschriften von Nutzern bereits als nützliche Alternative anerkannt“, so Jörg Mitzlaff, Gründer von openPetition. “Wichtig ist aber nach wie vor, dass Petitionen auch eingereicht werden. Und das geschieht in den Petitionsausschüssen der Landtage und des Bundestages oder in den kommunalen Parlamenten und Bürgermeister-Büros Deutschlands. Einreichen geht laut Artikel 17 GG immer.”

Über openPetition

Die freie Online-Petitionsplattform openPetition fördert seit 2010 politische Beteiligung und digitale Demokratie. Bürger werden zu Wortführenden eines Anliegens, finden Unterstützer und treten in Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Sie werden befähigt Politik aktiv mitzugestalten. 2016 wurden 3 Mio. Unterschriften für rund 2.200 Petitionen geleistet. openPetition ist eine gemeinnützige GmbH und zu 100% durch Spenden finanziert.

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