Bearbeitungsfristen: 18 Monate sind Durchschnitt

22. November 2017 - Transparenz

Eine Petition einreichen kann laut Art. 17 GG jeder von uns. Der Petitionsausschuss des Bundestages ist für die Bearbeitung, Prüfung und Beschlussempfehlung eines Anliegens zuständig – das ist gut so, eine Antwort kann jedoch im Durchschnitt bis zu 18 Monate auf sich warten lassen.

Durchschnittlich warten Petenten 1,5 Jahre auf eine Entscheidung des Petitionsausschusses, wie eine Auswertung der Daten  zur Behandlung von Petitionen von 2010-2017 der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages bzw. des Petitionsausschusses verdeutlicht:

Tabelle 1: „Verteilung Bearbeitungszeit ePetitionen Bundestag in Jahren“.

 

Die vertikale Achse (Y-Achse) zeigt die Bearbeitungszeit in Jahren, während die horizontale Achse (X-Achse) die Anzahl der ePetitionen darstellt. Neben einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 1,5 Jahren ergibt sich außerdem, dass rund zehn Prozent der Petenten drei bis sechs Jahre auf eine Antwort warten.

Erreicht eine ePetition das Quorum von 50.000 Unterschriften innerhalb einer Frist von vier Wochen, kommt es in der Regel zu einer öffentlichen Anhörung des Petenten.

Tabelle 2: „Bearbeitungszeit ePetitionen Bundestag mit Quorum 50.000 erreicht in Jahren“.

 

Tabelle 2 setzt die Bearbeitungszeit der ePetitionen in Jahren (Y-Achse) in Verhältnis mit den ePetitionen mit mindestens 50.000 Unterschriften (X-Achse). Bei Betrachtung ergibt sich, dass Petenten einer Quorumspetitionen bis zu 5,5 Jahre auf eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses warten müssen.

Zum Vergleich:  Berliner Petenten erhalten in der Regel nach sechs Wochen eine Antwort vom Abgeordnetenhaus, in Sachsen-Anhalt warten Petenten durchschnittlich zwei Monate auf eine Antwort und im Saarland sind es zwei bis drei Monate. Die Verfahrensweise und die Zusammenarbeit/Überweisungen an andere Ministerien könnten hier als Beispiel für den Bundestag dienen.

Um die Bearbeitungszeit im Rahmen des Petitionsverfahrens zu beschleunigen, fordert openPetition Bearbeitungsfristen für Petitionen. Dass der Petitionsausschuss des Bundestages mit den dafür nötigen Mitteln und Rechten ausgestattet wird, ist Teil der Forderungen für ein Petitionsrecht 4.0. Mehr Informationen finden sich auf www.openDemokratie.de.

 

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