Das openDemokratie-Tool

6. September 2018 - Meilensteine, openDemokratie

openPetition verschenkt Werkzeug für digitale Beteiligung!

Egal, ob man unzufrieden mit dem Schulsystem, der lokalen Parkplatzsituation oder einem Bebauungsplan ist: Petitionen sind eine einfache und effektive Möglichkeit, um seine Stimme zu erheben und Einfluss auf die Politik zu nehmen. Startet man eine bundes- oder landesweite Petition, wird diese i.d.R. online in den jeweiligen Petitionsausschuss eingereicht. Doch was geschieht eigentlich auf Kommunalebene? Wer ist hier zuständig?

Hier geht es zur neuen openDemokratie-Seite.

In Kommunen gibt es keine Petitionsausschüsse. Oft werden Anliegen zwar direkt an den Stadt- bzw. Gemeinderat gerichtet, jedoch gibt es kaum Möglichkeiten, diese Anliegen online einzureichen. Wird als Ersatz der nächsthöhere Petitionsausschuss, nämlich der des Landtages, adressiert, dauert nicht nur die Verwaltung länger, auch der Dialog zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Politik wird verlagert.

Bürgerbeteiligung fängt im Kleinen an

Viele Petitionen befassen sich mit Lokalpolitik. Damit diese Beteiligung wirklich wahrgenommen wird und Anliegen behandelt werden, hat die Petitionsplattform Diese Software ermöglicht das Starten und Unterzeichnen von Petitionen direkt auf den Webseiten der Kommunen. Wird das Quorum erreicht, muss ein zuständiges Gremium das Anliegen der Petition behandeln und eine Stellungnahme veröffentlichen. Aber auch wenn das Quorum nicht erreicht wurde, gibt es auf jede der Petitionen eine transparente Antwort. So können Anliegen der Bürgerinnen und Bürger direkt an die jeweiligen Repräsentanten übermittelt werden. Der Umweg über den Landtag wird vermieden, die Petition kommt jedoch trotzdem auf fortschrittlichem Weg bei den Entscheidungstragenden an.

Mit gutem Beispiel geht die Gemeinde Röttenbach in Mittelfranken voran: Über das von openPetition bereitgestellt Tool kann auf der gemeindeeigene Seite direkt ein Petition gestartet oder unterschrieben werden. Hat diese ausreichend Unterschriften aus der Region gesammelt (dies wird anhand der Stimmen, die ein Abgeordneter benötigt, um ins regionale Parlament einzuziehen, berechnet), fordert das System automatisch eine Stellungnahme des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin an, die transparent veröffentlicht wird.

Jede Kommune hat die Möglichkeit, opTo zu nutzen und somit den Bürger-Politik-Dialog zu stärken sowie Bürgerbeteiligung zu unterstützen. Die Programmierzeilen werden den Kommunen von der Petitionsplattform openPetition gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung gestellt. openPetition ist gemeinnützig, arbeitet transparent und datenschutzfreundlich.

Kurz & knapp

  • Über das von openPetition bereitgestellte openDemokratie-Tool kann auf jeder gemeindeeigene Seite direkt eine Petition gestartet & unterschrieben werden.
  • Wenn das regionale Quorum erreicht ist, wird das Anliegen an das Parlament und die Verwaltung weitergeleitet, damit es öffentlich beraten werden kann.
  • Stellungnahmen und Beschlüsse werden online veröffentlicht.
  • Bürgerinnen und Bürger werden über Anliegen aus der Region informiert.
  • Die Widget Lösung lässt sich in jede Webseite einbinden. Das Design lässt sich anpassen. Mehr als HTML und CSS Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Sie wollen mehr Menschen in Ihrer Stadt oder Kommune die Möglichkeit geben, sich politisch zu beteiligen?

Senden Sie Ihre Anfrage bitte an:

Jessica Seip
info@openpetition.net

mit Ihrer Region, Zielwebseite und gewünschtem Startdatum.

Referenz:

opTo 2.0: Stadt Karben, Hessen, Deutschland

opTo 1.0: Gemeinde Röttenbach, Bayern, Deuschland

Häufige Fragen

Warum wird das Tool gratis zur Verfügung gestellt?

Bürgerbeteiligung darf nicht am Geld scheitern. Wir engagieren uns für mehr Bürgerbeteiligung und möchten die Hürden für die politische Teilhabe senken. Unsere Organisation baut seit 8 Jahren skalierbare Online-Werkzeuge für Bürgerbeteiligung. Wir arbeiten gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Unsere Plattform finanziert sich fast ausschließlich über Spenden unserer Nutzer. Im letzten Jahr haben uns 7.159 Förderinnen und Förderer mit einem durchschnittlichen Förderbetrag von 50 EUR unterstützt. Spenden von zufriedenen Kunden kommen der Weiterentwicklung des Tools zugute.

Wie stellen sie den Betrieb des Tools sicher?

Als Provider des Tools verpflichten wir uns vertraglich darauf, auf Fehlermeldungen von Kunden innerhalb von einem Werktag zu reagieren und reproduzierbare Fehler innerhalb von 3 Werktagen zu beseitigen. Alle Daten werden in Echtzeit gespiegelt und zusätzlich täglich gesichert. Unsere Server liefern 10 Mio. Seiten pro Monat aus.

Das Tool bietet im Endeffekt die gleichen Funktionen wie Ihre Plattform, wird aber auf der Website der Kommune integriert?

Das Widget ist eine vereinfachte Form unserer Formulare für “Petition starten” und “Petition unterschreiben”. Die Petitionen im Tool der kommunalen Website werden auf der openPetition Plattform gespiegelt. Auf beiden Seiten kann unterschrieben werden. Der Debattenraum und das Petitions-Blog ist in dem Tool noch nicht verfügbar. Eine Erweiterung ist geplant.

Warum sollen wir den gleichen Service anbieten, den es auch auf der Plattform von openPetition gibt?

Alle Bürgerinnen und Bürger können über openPetition eine Petition an die Stadtverwaltung oder den Stadtrat richten. Wir denken jedoch, es ist viel attraktiver für Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie diesen Service im eigenen Portal der Stadt wahrnehmen können und zugleich eine Zusage von der Stadt bekommen: „Wir nehmen eure Anliegen ernst und wir garantieren eine zeitnahe Befassung, wenn eine gewisse Relevanzschwelle überschritten ist.“

Wir haben schon eine Form der Bürgerbeteiligung, warum brauchen wir dann noch das openPetition Tool?

Petitionen stärken das Initiativrecht der Bürger. Es geht ausdrücklich darum, das die Initiative zu einem Gesetz oder zu Verwaltungshandeln auch von den Bürgern ausgehen kann. Damit lässt sich das Instrument sehr gut mit anderen Formen der Bürgerbeteiligung kombinieren, die sich auf eine andere Phase im Gesetzgebungsprozess bzw. im Verwaltungsprozess beziehen. Beispiele für Bürgerbeteiligung die sich sehr gut ergänzen sind z.B. Bürgerbeteiligungsverfahren, Konsultationen, Befragungen, Workshops oder ein Mängelmelder-System.

Unser Bundesland hat kein kommunales Petitionsrecht. Darf ich als Kommune eine verbindliche Beratung einer Petitionen garantieren? Braucht es dafür einer eigenen Satzung?

Unserem Wissen nach liegt es im Ermessen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, wie eingegangene (Online-)Petitionen, die das Quorum erreicht haben, behandelt werden. Eine Bürgerbeteiligungssatzung, wie sie die hessische Stadt Gießen eingeführt hat, begrüßen wir sehr, es ist jedoch keine Voraussetzung für den Einsatz eines Tools für Online-Petitionen.

Hat eine Petition eine bindende Wirkung auf das kommunale Parlament?

Eine Petition ist einem Bürgerantrag ähnlich – ein niedrigschwelliges Beteiligungsinstrument. Es geht darum, ein Thema auf die Tagesordnung in der Stadtverordnetenversammlung oder im Fachausschuss zu setzen und eine öffentliche Debatte darüber zu führen. Es gibt eine Garantie für eine öffentliche Beratung ab einem bestimmten Quorum, die Entscheidung liegt jedoch bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Es kann gute Gründe geben, warum das Parlament gegen eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in einer Sache entscheidet.

Welche Vorteile gibt es gegenüber einem Einwohnerantrag?

Der größte Vorteil liegt in den einheitlichen Regelungen, wie eine Kommune opTo-Petitionen handhabt. Einwohneranträge haben von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedliche Regeln. In Hamburg und Hessen sind diese überhaupt nicht vorgesehen. Die Quoren für Einwohneranträge sind nicht einheitlich, in einigen Bundesländern muss überhaupt kein Beschluss zu den Anträgen getroffen werden und auch das Mindestalter ist nicht einheitlich.

Bei opTo gibt es einen klaren Rahmen und transparente Regelungen:

Petitionen müssen innerhalb einer festen Frist bearbeitet werden. So werden Anliegen zeitnah behandelt, was gerade bei drängenden Themen sehr wichtig ist. opTo können alle Bürgerinnen und Bürger einer Kommune nutzen. Wir finden, jede Stimme sollte gehört werden – unabhängig vom Alter. Zudem ist opTo sehr viel einfacher zu verstehen und erfordert weniger Zeit als ein Einwohnerantrag. Auch die Kommune spart dadurch Zeit- und Arbeitsaufwand. Außerdem werden zu allen Petitionen Stellungnahmen und Beschlüsse transparent auf der jeweiligen Seite veröffentlicht. Somit gibt es einen freien Informationsfluss und niemand hat das Gefühl, dass Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden.

Was passiert, wenn Bürgerinnen und Bürger nur dagegen sind oder nur ihre Partikularinteressen vertreten wollen? Wie trägt das zum Gemeinwohl bei?

Unsere Erfahrung zeigt, wenn Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen ernst genommen werden, dann lohnt es sich für eben solche ihre Zeit und Ideen für gemeinschaftliche Zwecke in die kommunale Politik einzubringen. Wer Anliegen von Bürgerinnen und Bürger offen und wertfrei diskutiert und auf die Fragen wirklich eingeht, der bekommt wertvolle Zuarbeit durch die eigenen Bürgerinnen und Bürger. Wer transparent mit den Anliegen umgeht, macht sich weniger angreifbar für die zunehmend extremen Positionen in unserer Gesellschaft.

Unsere Bürgerinnen und Bürger wenden sich immer direkt an die Kommune oder nutzen die Einwohnerfragestunde, um ihr Anliegen persönlich vorzutragen oder engagieren sich lieber in politischen Parteien und Gruppierungen. Wozu brauchen wir dann ein Online-Tool?

Viele berufstätige Menschen, gerade mit Kindern, haben oft nicht die Möglichkeit, zu Sitzungen oder zu Sprechstunden persönlich zu erscheinen. Für viele andere Menschen ist es eine hohe Hürde, das persönliche Gespräch zu suchen – sei es aus Misstrauen oder aus Resignation, „es ändert sich ja doch nichts“ oder auch weil sie nicht wissen, ob sie mit ihrem Problem allein sind oder es auch andere betrifft. Online-Beteiligung verhilft diesen Menschen zu einem niedrigschwelligen Zugang zur politischer Beteiligung. Viele Verbesserungen oder Missstände können so rechtzeitig sichtbar gemacht werden und das Vertrauen in unsere repräsentative Demokratie gestärkt werden. Damit steigt auch die Zufriedenheit der eigenen Bürgerinnen und Bürger mit den gewählten Abgeordneten. Eine Online-Initiative ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Lösung und Konsensfindung an deren Ende immer auch das persönliche Gespräch steht. Das Online-Verfahren garantiert lediglich, dass jeder zu seinem Recht kommt, gehört zu werden. Transparent und sichtbar für alle, ist es ein Beweis für eine lebendige und gesunde Demokratie.

Wer überwacht, ob die Anfrage bei uns richtig ist, wenn beispielsweise auf unserer Webseite eine Anfrage zur Gesetzgebung oder zum Schulsystem gestellt wird, dafür jedoch die Landesregierung zuständig ist?

Unsere Redaktion prüft zunächst, ob der richtige Empfänger eingetragen wurde und korrigiert die Angaben im Falle eines falschen Adressaten. Die Petition ist dann nicht mehr über das Tool der Kommune sichtbar, sondern nur noch über die Plattform openPetition.

Wer moderiert die eingegangenen Petitionen? Was passiert mit Petitionen mit sinnlosem, beleidigendem oder rechtlich unzulässigem Inhalt?

Die openPetition-Redaktion verwaltet die gestarteten Petitionen und prüft, ob sie unseren Nutzungsbedingungen entsprechen. Eine redaktionelle Überarbeitung der Texte sowie die Überprüfung von angegebenen Quellen erfolgt ebenfalls durch die Redaktion. Die Nutzungsbedingungen orientieren sich dabei an staatlichen Petitionsplattformen und anderen sozialen Netzwerken.

Wer legt das Quorum fest und auf welcher Grundlage? Gibt es bei Anfragen an eine Kommune überhaupt ein Quorum?

Das Sammelquorum stellt für jedes Anliegen eine gewisse Mindestrelevanz für die Gemeinschaft sicher. Das Quorum gewährleistet die Arbeitsfähigkeit der in der Petition adressierten Personen und Parlamente und schützt diese vor einem möglichen Missbrauch dieses Instruments. Die Berechnungsformel lautet: f(x)= x ^ (0,616).  Dabei ist x die Einwohnerzahl der Region. Die Potenzfunktion stellt sicher, dass in kleinen Regionen das Quorum prozentual höher ist als in großen Regionen, weil es lokal einfacher ist, Menschen zu beteiligen und zu aktivieren. Der Exponent 0,616 stellt sicher, dass die Hürde auf openPetition realistisch erreicht werden kann. Beispielrechnung für die Stadt Karben:

Einwohner: 22.049 (Stand 2017)
Quorum = 22.0490,616 = 473,7
Das Quorum wird der Übersichtlichkeit halber auf die 2 führenden Stellen gerundet. Quorum = 470

Mehr Informationen…

Kann auch ein individuelles Quorum eingestellt werden?

Eine Abweichung von dem vorgeschlagenen openPetition-Quorum ist möglich und kann im Petitionstool konfiguriert werden.

Ist es auch möglich, dass nur städtische Themen behandelt werden? Wie wird dies redaktionell sicher gestellt?

openPetition selber entscheidet nicht darüber, ob ein Anliegen im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegt oder nicht. Auf Wunsch der Kommune informieren wir über jede veröffentlichte Petition (per Email) mit der Möglichkeit für die Kommune einen Vermerk zur Petition zu hinterlassen, der auf die Nichtzuständigkeit hinweist. Auch wenn das Quorum erfüllt würde, greift in diesem Fall nicht der Prozess der öffentlichen Anhörung und Stellungnahme durch die Petitionsempfänger.

Wie wird geprüft, ob es sich bei den Unterstützenden um Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde handelt?

Zum Quorum zählen lediglich Unterschriften, die von Menschen aus der Gemeinde getätigt werden. Unser System erkennt anhand eines Abgleichs der Adressdaten mit den öffentlich zugänglichen Daten von openStreetmap, ob eine Adresse sich in der betreffenden Region befindet oder nicht. Dieser Service ist einzigartig und es gibt ihn so auf keiner anderen Petitionsplattform. Es können auch Menschen aus anderen Städten und Gemeinden unterschreiben, diese zählen jedoch nicht zum Quorum. Jede Unterschrift erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit für die Petition. Für die Entscheiderinnen und Entscheider ist es jedoch sehr wichtig zu wissen, wie hoch die Resonanz in der eigenen, betroffenen Region ist.

Wer wird innerhalb der Verwaltung informiert, wenn die Petition das Quorum erreicht hat oder der Sammlungszeitraum der Petition beendet ist?

Eine Benachrichtigung an eine oder mehrere E-Mail-Adressen der Verwaltung ist vorgesehen, wenn das Sammelquorum einer Petition erreicht wurde und oder wenn der Sammlungszeitraum beendet ist.

Erhält die Gemeinde die Kontakte der Befürworterinnen und Befürworter der Petition?

Ja. Unterschriften, die auf der eigenen Seite gesammelt wurden, liegen vollständig vor. Bei Unterschriften auf openPetition werden Straße und Hausnummer auf insgesamt vier Zeichen gekürzt.

Wie lange werden die Daten der Bürgerinnen und Bürger auf Ihrem Server gespeichert?

Unterschriften können während des Sammlungszeitraums zurückgezogen werden. Personenbezogene Daten einer Unterschrift können jederzeit gelöscht werden. Alle Unterschriften werden drei Jahre nach Ende einer Petition gelöscht.

Kann während der Unterschriftensammlung mit den Petitions-Startenden Kontakt aufgenommen werden, wenn beispielsweise der Sachverhalt falsch verstanden oder falsch dargestellt wird?

Petitions-Startende können jederzeit über ein Webformular auf openPetition kontaktiert werden. Eine weitergehende Kontaktmöglichkeit per Telefon ist über eine Vermittlung durch die openPetition-Redaktion möglich. Dabei klärt die Redaktion immer vorher, ob die Petitions-Startenden mit der Weitergabe der Telefonnummer einverstanden sind.

Kann das Tool auch von der Verwaltung genutzt werden, um sich ein Meinungsbild zu einem bestimmten Projekt einzuholen?

Politik und Verwaltung können selbst auch Petitionen starten und für Zustimmung zu einem Projekt werben. openPetition hat die Möglichkeit, Nutzerinnen und Nutzer über Petitionen in der eigenen Region zu informieren, wenn sie das möchten.

Ist es möglich, das Design anzupassen?

Ein Webdesigner kann alle Elemente unseres Tools optisch anpassen, z.B. Rahmendicken, Farben, Schriftarten, Abstände. Wir stellen ein Standard-Design zur Verfügung, welches als Ausgangspunkt genutzt werden kann. Weitere Aspekte lassen sich nicht anpassen, z.B. die Texte auf Buttons etc. Natürlich werden gemeindespezifische Angaben von uns bereits eingetragen, wie z.B. der Empfänger von Petitionen. Diese Anpassung ist leicht möglich und openPetition kann bei Bedarf behilflich sein.


															

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