Dürfen wir vorstellen? opn.vote (gesprochen open vote) – Das Abstimmungstool für digitale Wahlen

3. Mai 2022 - Meilensteine

Zwei Männer blicken auf ein Whiteboard und diskutieren

Digitalisierung macht vor keinem Bereich unseres Lebens halt – auch nicht vor Wahlen. Seit der Gründung von openPetition wollen wir Demokratie-Vorreiter sein. Wir wollen Demokratie digitalisieren und demokratische Teilhabe so einfacher und zugänglicher machen. Genau deshalb arbeiten wir an einem Tool, das sichere und transparente digitale Abstimmungen möglich machen soll. Und jetzt sind wir soweit, genau das vorzustellen: opn.vote.

Laden Sie sich hier das Whitepaper als PDF herunter. (English version)

Warum braucht es ein neues Verfahren für digitale Abstimmungen?

Dass unsere Gesellschaft sich stetig weiterentwickelt, ist auch an den demokratischen Abläufen erkennbar. Ganz aktuell zeigt sich an der kommenden Sozialwahl der deutschen Krankenkassen 2023: 20 Millionen Deutsche sollen dort auch online abstimmen können, anstatt wie bei der letzten Sozialwahl 2017 nur per Briefwahl. Für digitale Abstimmungen ist das ein erster, großer Schritt hin zur Digitalisierung von Landtags- oder Bundestagswahlen.

openPetition verfolgt die Entwicklungen sehr genau. Die bisherigen Online-Anwendungen sind nur begrenzt tauglich für demokratische Wahlen und Abstimmungen. Mitunter helfen sie autokratischen Staaten, eine Wahl noch einfacher zu manipulieren (1) oder demokratischen Staaten, sich als technisch fortschrittlich zu zeigen, ohne das Wahlgeheimnis garantieren zu können (2). Schon jetzt wird mit hohen Erwartungen in die Entwicklung von E-Voting Systemen investiert, ohne ausreichende Transparenz, Evaluation und öffentlichen Diskurs (3).

Unserer Meinung nach kann die Weiterentwicklung der Demokratie nicht nur dem Staat überlassen werden. Auch die Zivilgesellschaft muss daran mitarbeiten. Aus diesem Grund haben wir uns vorgenommen, ein digitales Abstimmungstool zu entwickeln, das die Anforderungen an demokratische Wahlen erfüllt.

Anforderungen an Wahlen

  • Zugänglich: Allen Wahlberechtigten muss die Teilnahme an der Wahl ermöglicht werden.
  • Gleich: Alle Wählerinnen und Wähler haben jeweils eine Stimme, die gleich viel zählt.
  • Geheim: Das Wahlgeheimnis muss gewahrt werden können.
  • Unverfälschbar: Einmal abgegebene Stimmen dürfen nicht geändert werden. 
  • Überprüfbar: Das Wahlergebnis muss nachgeprüft werden können. 
  • Unbeeinflusst: Wählerinnen und Wähler sollen nicht durch die Wahlentscheidungen von anderen beeinflusst werden.
  • Frei: Wahlentscheidungen zu erzwingen oder zu erpressen ist in Deutschland strafbar.

open vote mein also nicht, offene Wahlen, ohne Wahlgeheimnis sondern ein neues Wahlverfahren, dass für alle offen steht.

Welche Vorteile haben digitale Abstimmungen?

Ein digitales Abstimmungstool wie opn.vote hat viele Vorteile gegenüber den klassischen Wahlen persönlich oder per Brief. Für Organisationen, die Abstimmungen durchführen wollen – wie zum Beispiel Abstimmung21 e.V. – bedeutet es deutlich weniger Aufwand an Ressourcen wie Papier, Personal und Zeit. Es müssen nicht mehr Stapel über Stapel an Papierstimmzetteln verteilt, ausgewertet, und gelagert werden. 

Auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Wahlberechtigte im Ausland wäre eine Möglichkeit zur digitalen Abstimmung eine Verbesserung. Für Briefwahlen muss sich oft weit im Voraus angemeldet werden. Wird die Frist verpasst, ist das Wählen nicht mehr möglich. Mit opn.vote können Menschen sich noch am letzten Wahltag dazu entscheiden, zu wählen – egal, wo sie sich befinden.

Wie funktioniert opn.vote?

Das Verfahren, auf dem opn.vote basiert, kommt aus der Kryptografie (der Wissenschaft der Verschlüsselung von Informationen) und heißt “Blinde Signatur”. Dabei weiß das System nicht, wer die Stimme abgegeben hat, sondern überprüft nur, ob die Wahlberechtigung vorhanden ist. Ist sie das, wird die Stimme gezählt. Das Wahlgeheimnis bleibt somit gewahrt, ganz wie bei der analogen Wahl – und für den oder die Nutzerin heißt das, dass es möglich ist, ganz bequem mobil oder vom Desktop zuhause abzustimmen. Um die Wahlberechtigung zu erhalten, müssen folgende Schritte erfolgen.

Stimmantrag

Als ersten Schritt muss die Person, die wählen möchte – nennen wir sie Olga -, einen Stimmantrag beim Register stellen. Dieser Stimmantrag enthält eine zufällig generierte Zeichenfolge (Token), die nur Olga selbst kennt. Das Token wird auf ihrem Computer verschlüsselt, sodass das Register es nicht einsehen kann. Zusammen mit einem Ausweisdokument – etwa dem ePerso – wird der Stimmantrag an das Register gesendet. 

Stimmberechtigung

Das Register prüft dann zwei Dinge: ob Olga die ist, für die sie sich ausgibt, und ob sie für die Teilnahme an der Abstimmung wahlberechtigt ist. Wenn sie das ist, signiert das Register den Antrag mithilfe eines kryptografischen Verfahrens. Damit kann sichergestellt werden, dass es auch wirklich das richtige Register ist, das Olga verifiziert hat. Vorstellen kann man sich das ähnlich wie bei einem Prägestempel: Es “drückt” sein Siegel durch den “Umschlag” auf das Papier mit dem Stimmantrag.

Olga bekommt dann ihren “abgestempelten” Stimmantrag zurück. Sie ist also wirklich diejenige, für die sie sich ausgibt, und sie ist außerdem wahlberechtigt. Damit kann sie nun an der Abstimmung teilnehmen.

Infografik, die den Ablauf von Stimmantrag und Stimmberechtigung veranschaulicht.

Stimmabgabe

Wenn sie bereit ist, abzustimmen, meldet sich Olga auf der Abstimmungsseite der Online-Urne an – dafür braucht sie ihre Stimmberechtigung. Bei der Anmeldung überprüft die Urne, ob der “Stempel” des Registers stimmt. Dann bekommt Olga ihren Stimmzettel angezeigt und kann ihre Wahl treffen. 

Nachdem Olga ihren Stimmzettel abgeschickt hat, bekommt sie eine Quittung zurück. Mit der Quittung kann sie überprüfen, ob ihre Stimme auch richtig gezählt wurde.

Abstimmungsergebnis

Nachdem der Abstimmungszeitraum abgeschlossen ist, veröffentlicht die Online-Urne eine Liste der abgegebenen Stimmen. Dort kann Olga mithilfe ihrer Quittung nachsehen, ob sich ihre Stimme dort wiederfindet – und genauso kann das jede andere Person machen, die mit abgestimmt hat.

Warum bleibt das Wahlgeheimnis geschützt?

Das Register kann nur den Namen und die Adresse von Olga sehen und die Urne bekommt nur den Stimmantrag von Olga zu sehen. So können sie also nicht abgleichen, wer wie abgestimmt hat – und die Wahl bleibt geheim.

Wer wird opn.vote verwenden?

2024 wird es soweit sein: Bei der dritten selbstorganisierten bundesweiten Volksabstimmung wird, zusätzlich zur Briefwahl auch eine kostenlose digitale Abstimmungsmöglichkeit mit opn.vote angeboten. Jeder, der in Deutschland wahlberechtigt ist, kann teilnehmen.

Darüber hinaus werden auch andere Organisationen, Vereine oder Initiativen opn.vote kostenlos für ihre Abstimmungen verwenden dürfen. Für Landtags- und Bundestagswahlen gibt es die rechtlichen Vorgaben dafür noch nicht – aber auch das ist nur eine Frage der Zeit.

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