Fragen & Antworten (FAQ)

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum? Hier finden Sie die die häufigsten Fragen und Antworten zu der Funktionsweise von openPetition sowie dem Bearbeiten und Unterschreiben von Petitionen.

FAQ persönliche Daten & Datenschutz

Wie kann ich mein Passwort neu vergeben?

  • Ihr Passwort können Sie hier ändern. Es öffnet sich ein Feld, in dem Sie Ihre E-Mail-Adresse eingeben können. Klicken Sie anschließend auf „Link zuschicken“.
  • Sie erhalten eine E-Mail an die angegebene Adresse. Klicken Sie den Link in der E-Mail. Der Link muss innerhalb von 30 Minuten geklickt werden, sonst verfällt seine Gültigkeit. Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem sie aufgefordert werden, ein neues Passwort anzugeben. Klicken Sie anschließend auf „Passwort ändern“, Sie erhalten dann eine Bestätigungsmeldung. Anschließend können Sie sich mit Ihrem neuen Passwort anmelden.

Ich habe eine neue Adresse bzw. Anschrift. Wie kann ich diese ändern?

  • Jede E-Mail-Adresse ist mit einer eindeutigen Anschrift verbunden. Wenn Sie eine neue Adresse für eine Unterschrift angeben, erscheint daher eine Fehlermeldung. Sie können Ihre Anschrift jedoch ganz leicht aktualisieren:
  • Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort auf openPetition ein. Falls Sie kein Passwort haben oder dieses vergessen haben, können Sie sich hier ein neues beantragen.
  • Klicken Sie nun auf „Hallo Name…“, auf „Mein Konto“ und auf „Persönliche Daten bearbeiten“.
  • Hier können Sie Ihre neue Adresse angeben und speichern. Dann können Sie auch wieder problemlos Petitionen unterschreiben.

Kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?

  • Ja. Loggen Sie sich hierfür mit Ihrer alten E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort auf openPetition ein. Falls Sie kein Passwort haben oder dieses vergessen haben, können Sie sich hier ein neues beantragen.
  • Klicken Sie nun auf „Hallo Name…“, auf „Mein Konto“ und auf „Persönliche Daten bearbeiten“.
  • Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern.

Wo kann ich einstellen, welche Benachrichtigungen ich bekommen möchte? Wie kann ich E-Mails oder Newsletter abbestellen?

  • Zu den allgemeinen Benachrichtigungseinstellungen kommen Sie folgendermaßen: Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Gehen Sie auf “Hallo [Ihr Name]” und klicken Sie dann auf “Mein Konto”. In den „Benachrichtigungseinstellungen“ können Sie dann auswählen, ob Sie den openPetition-Newsletter, Petitionsempfehlungen aus der Nachbarschaft oder Neuigkeiten von unterstützten Petitionen erhalten wollen.
  • Die Neuigkeiten einzelner Petitionen können Sie ebenfalls folgendermaßen abonnieren oder abbestellen: Gehen Sie auf die Petitionsseite. Dort finden Sie direkt über dem Petitionsbild einen kleinen Stern. Derselbe Stern wird Ihnen auch weiter unten auf der Seite neben den Neuigkeiten angezeigt. Mit Klick auf den Stern abonnieren Sie Neuigkeiten bzw. bestellen sie wieder ab.
  • Ganz unten in jeder Mail, die Sie erhalten, finden Sie auch jeweils den Link zum Abbestellen des jeweiligen Newsletters.

Habe ich Zugriff auf die E-Mail-Adressen oder postalischen Adressen der Unterstützenden?

  • Nein. Aus Datenschutzgründen werden die E-Mail-Adressen nicht weitergegeben. Die postalischen Adressen sind ebenfalls für Petitions-Startende nicht vollständig sichtbar. Über ein Kontaktformular hat die Initiatorin oder der Initiator der Petition die Möglichkeit, Nachrichten an alle Unterstützenden zu senden unter der Bedingung, dass der Inhalt der Nachricht sich auf die Petition und das Anliegen der Petition bezieht.

Wie lösche ich meinen Account bzw. mein Profil?

  • Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an.
  • Gehen Sie auf “Hallo [Ihr Name]” und klicken Sie dann auf “Mein Konto”. Unter dem Reiter “Persönliche Daten bearbeiten” finden Sie dann die Option “Profil löschen”.
  • Hinweis: Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt eine Petition als Initiatorin oder Initiator führen, müssen Sie die Petition erst beenden.

Muss ich mich registrieren, um (online) unterzeichnen zu können?

  • Eine Petition kann grundsätzlich ohne Registrierung unterzeichnet werden. Dies gilt auch für Unterschriften auf Bögen.
  • Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist Voraussetzung, um eine Petition online zu unterschreiben.
  • Auf Unterschriftenbögen müssen lediglich Name und Adresse angegeben werden. Die Postleitzahl ist besonders wichtig, da Unterschriften sonst nicht zum Quorum hinzugerechnet werden können.

Welche E-Mail-Adressen sind gültig?

  • Es sind fast alle E-Mail-Adressen gültig.
  • Ausgeschlossen sind sogenannte „Wegwerfadressen“, da sie keine Rückschlüsse auf Identität und Nachvollziehbarkeit der Unterzeichnenden gewährleisten.

Warum muss ich meinen Namen und meine Adresse angeben?

  • Unterschriften sind nur zulässig, wenn die Unterzeichnenden im eigenen Namen mit ihren vollständigen Vor- und Nachnamen und ihrer behördlich gemeldeten Adresse (öffentlich sichtbar sind nur Name und Ort) unterzeichnen.
  • Straße und Hausnummer der Unterschriften werden auch in der endgültigen Unterschriftenliste gekürzt dargestellt und sind weder für den Initiator noch für den Empfänger der Petition komplett einsehbar.
  • Um die Verbindlichkeit von Petitionen zu stärken, orientieren wir uns an dem Verfahren und den Vorgaben des Bundestages: Jeder Unterzeichnende muss klar als real existierende Person identifizierbar sein.
  • Die Angabe von Name und Anschrift reduziert Fake-Unterschriften. Wenn wir Petitionen als Werkzeug der Bürgerbeteiligung stärken und verbindlich machen wollen, dann muss man sich darauf auch verlassen können.

Was bedeutet es, „nicht öffentlich” zu unterschreiben?

  • “Nicht öffentlich unterschreiben“ bedeutet, dass der Name auf den Seiten von openPetition nicht angezeigt wird. Der Name wird aber trotzdem gespeichert und erscheint in der Unterschriftenliste, die zur adressierten Stelle oder Person geht.
  • Auf der Unterschriftenliste erscheint neben dem vollen Namen auch der Ort und die Postleitzahl, nicht jedoch die vollständige Anschrift. Im Falle einer anonymen Unterschrift bleibt damit nachvollziehbar, dass zu den Unterschriften reale Menschen gehören.
  • Sie können Ihre Unterschrift nachträglich anonymisieren. Ist Ihr Browser noch offen, kann die Unterschrift direkt auf der Petitionsseite bearbeitet werden. Falls nichts, melden Sie sich bitte an und suchen unter „Meine Unterschriften“ die entsprechende Petition heraus. Auf der Petitionsseite können Sie Ihre Unterschrift nachträglich bearbeiten.

Wie kann ich meine Unterschrift widerrufen?

  • Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
  • a) Sie können Ihre Unterschrift direkt auf der jeweiligen Petitionsseite widerrufen.
  • b) Auch in Ihrem Nutzerkonto können Sie jederzeit Ihre Unterschriften einsehen und bearbeiten.
  • Dazu loggen Sie sich unter openPetition.eu ein. (Falls Sie Ihr Passwort vergessen oder noch keins erstellt haben, klicken Sie hier.)
  • Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie unter „Hallo [Name]“ auf „Meine Unterschriften“ klicken. Neben jeder Petition, an der Sie sich beteiligt haben, ist ein kleiner Bleistift. Wenn Sie diesen anklicken, können Sie sie bearbeiten. Bei Klick auf den Mülleimer können Sie sie löschen.

Wie kann ich einen Kommentar zu einer Petition hinterlassen?

  • Die Kommentare sollen die persönliche Motivation der Unterzeichner dokumentieren. Nur wer eine Petition unterschreibt, kann auch einen Kommentar zur Petition abgeben.
  • Alternativ dazu können Besucherinnen und Besucher auf der Seite „Debatte“ Pro- und Contra-Argumente austauschen.
  • Die Nutzungsbedingungen für Kommentare und Debatte stehen in unserer Netiquette.
  • Kommentare können maximal 2.500 Zeichen enthalten.

Wie kann ich einen Kommentar oder die Angaben zu Dringlichkeit & Betroffenheit bearbeiten?

  • Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
  • a) Sie können Ihre Unterschrift direkt auf der jeweiligen Petitionsseite widerrufen, bearbeiten oder neu unterschreiben.
  • Folgende Einstellungen können Sie ändern: öffentlich/nicht öffentlich, Ihr Kommentar oder die Angaben zu Dringlichkeit und Betroffenheit.
  • b) Auch in Ihrem Nutzerkonto können Sie jederzeit Ihre Unterschriften einsehen und bearbeiten.
  • Dazu loggen Sie sich unter openPetition.eu ein. (Falls Sie Ihr Passwort vergessen oder noch keins erstellt haben, klicken Sie hier.)
  • Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie unter „Hallo [Name]“ auf „Meine Unterschriften“ klicken. Neben jeder Petition, an der Sie sich beteiligt haben, ist ein kleiner Bleistift. Wenn Sie diesen anklicken, können Sie sie bearbeiten. Bei Klick auf den Mülleimer können Sie sie löschen.

Ich hab aus Versehen öffentlich unterschrieben. Wie kann ich die Sichtbarkeit meiner Unterschrift ändern?

  • Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
  • a) Sie können Ihre Unterschrift direkt auf der jeweiligen Petitionsseite widerrufen, bearbeiten oder neu unterschreiben.
  • Folgende Einstellungen können Sie ändern: öffentlich/nicht öffentlich, Ihr Kommentar oder die Angaben zu Dringlichkeit und Betroffenheit.
  • b) Auch in Ihrem Nutzerkonto können Sie jederzeit Ihre Unterschriften einsehen und bearbeiten.
  • Dazu loggen Sie sich unter openPetition.eu ein. (Falls Sie Ihr Passwort vergessen oder noch keins erstellt haben, klicken Sie hier.)
  • Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie unter „Hallo [Name]“ auf „Meine Unterschriften“ klicken. Neben jeder Petition, an der Sie sich beteiligt haben, ist ein kleiner Bleistift. Wenn Sie diesen anklicken, können Sie sie bearbeiten. Bei Klick auf den Mülleimer können Sie sie löschen.

Wie ist das mit dem Datenschutz bei openPetition?

  • Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung. Bei Fragen können Sie sich gern an datenschutz@openpetition.de wenden.

Wie kann ich meine Daten verschlüsselt übertragen?

  • openPetition unterstützt das https-Protokoll. Wenn Sie die Verbindung zwischen Ihrem Browser und openPetition verschlüsseln wollen, dann aktivieren Sie bitte https. Gehen Sie dazu auf die Adressleiste Ihres Browsers und ändern die Zeichenfolge „http“ in „https“.

FAQ zu händischen Unterschriftenlisten bzw. Sammelbögen

Wie kann ich Unterschriftenbögen herunter- und wieder hochladen?

  • Die leeren Unterschriftenbögen können Sie auf der Petitionsseite herunterladen: Rechts vom Petitionstext gibt es den Kasten „Auf Papier unterschreiben“ mit dem Button „Herunterladen“.
  • Ausgefüllte Unterschriftenbögen laden Sie ebenfalls an dieser Stelle hoch, mit Klick auf den Button Hochladen.
  • Hier können Sie Unterschriftenbögen hochladen, die Sie vorher abfotografiert oder gescannt haben – Achtung, nur einseitige PDFs werden akzeptiert!
  • Zum Hochladen suchen Sie einfach die Fotos aus und laden Sie diese mit dem Datei-Uploader hoch. Tragen Sie dann die Postleitzahlen der Unterstützenden ein. Letzteres ist zwar nicht zwingend nötig, jedoch werden die Unterschriften sonst nicht zum Quorum gezählt.

Kann ich leere Unterschriftenbögen beliebig vervielfältigen?

  • Ja. Ein Unterschriftsbogen ist immer für jeweils eine Petition gültig. Der Barcode kodiert eine eindeutige Petitions-ID.

Warum wurden händische Unterschriften nicht zum Quorum hinzugerechnet?

  • Wenn beim Hochladen der Sammelbögen mit händischen Unterschriften weder die PLZ noch der Ort angegeben worden sind, kann unser System nicht wissen, zu welcher Region die Unterschriften gehören.
  • Dies können Petitionsstartende nachträglich im Verwaltungsbereich anpassen. Sie können dem Petenten dazu einfach eine Nachricht schreiben. Auf jeder Petitionsseite finden Sie dazu die Funktion „Frage an den Initiator“.

Dürfen Sammelbögen trotz DSGVO weiterhin öffentlich ausgelegt werden?

  • Unterschriftenlisten können weiterhin öffentlich ausgelegt werden, um damit für Anliegen zu unterschreiben. Die DSGVO hat daran nichts verändert.
  • Unterschriftenbögen werden auf www.openpetition.de als Bild hochgeladen. Von den handschriftlichen Daten werden Postleitzahl und Ort gespeichert.
  • Es liegt in der Natur der Sache, dass Unterschriften auf Papier von den nachfolgenden Unterzeichnenden eingesehen werden können. Wer unterschreibt, ist sich dieser Tatsache bewusst. Eine Unterschrift auf einem Unterschriftenbogen ist eine Einwilligung in die Erfassung personenbezogener Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

FAQ zum Starten und Verwalten einer Petition

Wie erstelle ich eine neue Petition?

  • Eine neue Petition lässt sich einfach und ohne Vorab-Anmeldung in 3 Schritten erstellen:
  • Titel vergeben und ähnliche, laufende Petitionen ausschließen: Beschreiben Sie Ihr Anliegen oder Ihre Forderung in wenigen Worten. Stellen Sie sicher, dass zu Ihrem Anliegen nicht schon eine Petition existiert. openPetition listet ähnliche Petitionen auf, wenn deren Titel gleichlautende Wörter enthält. Wenn es eine Petition gibt, die sich mit Ihrer Petition inhaltlich überschneidet, unterstützen Sie besser die bestehende Petition mit Ihrer Stimme und ergänzen Sie inhaltliche Punkte mit einem PRO-Beitrag auf der Debatten-Seite. Ihrer Sache ist nicht geholfen, wenn Sie mit einer ähnlichen Petition um Unterstützende konkurrieren müssen.
  • Angaben zur Petition und zum Autor der Petition: Pflichtfelder sind als solche gekennzeichnet. Geben Sie Ihre gültige E-Mail-Adresse an. Mit Ihrer E-Mail und einem Cookie, der auf Ihrem System gespeichert wird, können Sie sich später für die Verwaltung Ihrer Petition anmelden.
  • Petition aktivieren: Überprüfen Sie Rechtschreibung und Grammatik der Texte. Änderungen am Text einer laufenden Petition sind zwar immer möglich, sind aber für alle sichtbar. Zur Aktivierung der Petition klicken Sie auf den Button „Petition veröffentlichen”.
  • Hier finden Sie Tipps zum Erstellen erfolgreicher Petitionen.

Kann ich eine „Übungspetition“ erstellen?

  • Eine Übungspetition ist nicht zu empfehlen, viel mehr sollten Sie sich aufmerksam unseren Ratgeber durchlesen oder uns per E-Mail mit Ihrer Frage kontaktieren – wir geben Ihnen die Hilfestellung, die Sie benötigen.
  • Bisher können Petitions-Entwürfe noch nicht angelegt werden, wir arbeiten jedoch daran, dass das in Zukunft möglich ist.

Kann ich eine Petition anonym anlegen?

  • Da das deutsche Petitionsrecht vorsieht, dass jemand in Form einer juristischen und natürlichen Person die Petition einreicht, muss es eine wortführende Person geben. Der Gedanke einer öffentlichen Petition ist es, dass alles öffentlich und transparent abläuft. Deshalb muss der Name des Petenten immer ein Klarname einer echten Person sein. Nur in wenigen Ausnahmefällen machen wir den Namen unkenntlich. Ein Jahr nach Abschluss einer Petition werden automatisch persönliche Daten anonym angezeigt.

Wie kann ich als Organisation oder Initiative eine Petition starten?

  • Hierfür müssen Sie entsprechende Einstellungen in Ihrem Nutzerprofil vornehmen. Loggen Sie sich bitte ein und klicken Sie in der oberen Zeile auf „Hallo [Name]“. Gehen Sie dann auf „Mein Konto“ und auf „Persönliche Daten bearbeiten“.
  • Hier müssen Sie bei „Name“ den Namen einer hauptverantwortlichen Person eintragen. Dies ist wichtig, damit wir jede Petition einer natürlichen Person zuordnen können und einen Ansprechpartner haben.
  • Setzen Sie danach bitte einen Haken bei „Ich gehöre eine Organisation an“. Hier können Sie den Namen Ihrer Organisation oder Initiative eintragen.
  • Wenn Sie nun eine Petition starten, wird diese Organisation als Petitions-Startender angezeigt. Der Name der hauptverantwortlichen Person ist nicht öffentlich sichtbar.

Dürfen auch Minderjährige eine Petition starten?

  • Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.

Ist eine Petition mit Kosten verbunden?

  • Nein, der Service von openPetition ist kostenlos. Wie viele Petitionen Sie auch schreiben oder wie viele Unterschriften Sie sammeln: Für Sie entstehen keine Kosten. Die einzige Ausnahme hierzu ist, wenn Ihre Petition sich als Kampagne an eine nicht-staatliche Organisation wendet. Siehe hierzu https://www.openpetition.de/blog/blog/2020/11/30/petitionen-sind-gemeinnuetzig-kampagnen-nicht-eine-frage-des-empfaengers
  • Ihre Petition wird auch nicht dazu missbraucht, um mit Werbung Geld zu verdienen. Als spendenfinanzierte Plattform freuen wir uns jedoch über jegliche Unterstützung. Alle Spenden aus Deutschland sind steuerlich absetzbar und helfen uns, noch mehr Menschen bei ihren Anliegen zu unterstützen. Hier erfahren Sie mehr über Spenden.

Wie lange läuft die Zeichnungsfrist und wer entscheidet das?

  • Auf openPetition entscheidet der Petitionsstartende über die Dauer der Petitionsfrist. Die Frist kann zwischen einer Woche und 12 Monaten liegen. In Ausnahmefällen ist eine Zeichnungsfrist von über 12 Monaten nach Absprache mit uns möglich.

Wie wird das Sammelziel oder Quorum festgelegt?

  • Für alle Verwaltungseinheiten in Deutschland berechnet openPetition ein Quorum, welches anzeigt, wie viele Unterschriften aus der jeweiligen Region benötigt werden, damit openPetition von den zuständigen Entscheidungstragenden eine Stellungnahme anfragt. Die Stellungnahmen veröffentlichen wir auf unserer Plattform. Bei Petitionen, die keiner Region zugeordnet sind, oder die nicht an eine politische Instanz (Petitionsausschüsse/Abgeordnete/etc.) gerichtet sind, legt der Petitions-Startende das Sammelziel selbst fest. Hier finden Sie weitere Infos zum Quorum.

Kann ich die Petition an verschiedene Stellen richten?

  • Ja, das ist möglich. Am wichtigsten ist jedoch, Ihr Anliegen an die Stelle zu richten, die tatsächlich über Ihre Petition entscheiden kann.
  • Auf Bundes- und Länderebene sollte die Petition grundsätzlich an den Petitionsausschuss gerichtet werden, da dieser Ihre Petition an das entsprechende Ministerium oder den entsprechenden Fachausschuss weiterleitet.
  • Auf Kreis- und Städteebene sollte die Petition an den Rat gerichtet werden.

Wie kann ich meine Petition verwalten?

  • Unter dem Menüpunkt Anmelden können Sie sich mit der E-Mail-Adresse anmelden, die Sie beim Erstellen Ihrer Petition angegeben haben. Zusätzlich benötigen Sie Ihr zuvor vergebenes Passwort. Ihr Passwort können Sie jederzeit ändern.
  • Nach dem Anmelden klicken Sie auf „Hallo [Ihr Name]” und anschließend auf „Meine Petitionen“. Klicken Sie nun neben dem Titel Ihrer Petition auf den Stift, um Ihre Petition zu verwalten.
  • Nun sind Sie im Verwaltungsbereich Ihrer Petition und können verschiedene Funktionen wahrnehmen: Informieren Sie Ihre Unterstützenden über Neuigkeiten zur Petition, haben Sie Einblick in die handschriftlichen Sammelbögen oder laden Sie sich alle Unterschriften für eine Übergabe herunter.

Kann ich den Text einer Petition während der Petitionsfrist ändern?

  • Der Titel, der Text, der Sammlungszeitraum, das Bild und die Begründung einer Petition können noch verändert werden. Änderungen an Text und Begründung sind jedoch für alle sichtbar.
  • Nach dem Anmelden klicken Sie auf „Hallo [Ihr Name]” und anschließend auf „Meine Petitionen“. Klicken Sie nun neben dem Titel Ihrer Petition auf den Stift, um Ihre Petition zu verwalten. Unter dem Reiter “Bearbeiten” können Sie Ihre Petition bearbeiten.
  • Unterstützende, die bereits unterzeichnet haben, werden über die Änderungen sowie den Änderungsgrund informiert und können daraufhin entscheiden, ob sie die Petition weiterhin unterstützen oder ihre Unterschrift widerrufen wollen. Unterstützende müssen nur für den Fall des Widerrufs aktiv werden.

Wie kann ich den Status meiner Petition verändern?

  • Hierfür klicken Sie im Verwaltungsbereich Ihrer Petition bitte auf „E-Mail an Unterstützende“. Dort können Sie bei „Betreff“ den Status Ihrer Petition beispielsweise auf „eingereicht“ setzen, auf „Erfolg“, „zurückgezogen“ oder „beendet“.
  • Tragen Sie bitte zusätzlich eine Überschrift und eine Nachricht ein und schicken Sie die E-Mail an die Unterstützenden zum Schluss ab. Damit werden alle Unterstützenden über die Statusänderung benachrichtigt und die Nachricht wird ebenfalls unter „Neuigkeiten“ auf der Petitionsseite angezeigt.
  • Achtung: Durch die Statusänderung wird die Sammelfrist Ihrer Petition automatisch beendet, sollte sie bis dahin noch „in Zeichnung“ gewesen sein.

Kann ich die Frist einer Petition verlängern, verkürzen oder vorzeitig beenden?

  • Innerhalb der Zeichnungsfrist kann die Petition durch Petitions-Startende verlängert werden, jedoch maximal bis zu 12 Monaten Gesamtlaufzeit. Nach Rücksprache mit der Redaktion von openPetition kann eine Petition in Ausnahmefällen über ein Jahr hinaus verlängert werden.
  • Zum Verlängern/Verkürzen: Gehen Sie in den Verwaltungsbereich Ihrer Petition. Klicken Sie nun auf den Reiter „bearbeiten“. Dort können Sie das Datum eintragen, an dem die Petition enden soll. Einfach eintragen und speichern drücken.
  • Zum vorzeitigen Beenden: Gehen Sie in den Verwaltungsbereich Ihrer Petition. Klicken Sie nun auf den Reiter „E-Mail an Unterstützende“. Dort können Sie den Status Ihrer Petition ändern (z.B. auf „Petition eingereicht“) und gleichzeitig eine Nachricht an Ihre Unterstützenden senden. Durch die Statusänderung wird die Zeichnungsfrist automatisch beendet. Die Nachricht wird ebenfalls unter „Neuigkeiten“ auf Ihrer Petitionsseite angezeigt.

Kann ich eine Petition löschen?

  • Das Löschen einer Petition ist aus Gründen der Transparenz grundsätzlich nicht möglich.
  • Eine Petition kann im Verwaltungsbereich zurückgezogen werden. Ändern Sie hierfür den Status der Petition auf „Zurückgezogen: Petition wird nicht weiter verfolgt“.
  • Wir können den Namen von Petitionsstartenden auf “nicht öffentlich” stellen.

Kann ich meinen Unterstützenden Neuigkeiten mitteilen?

  • Die Kommunikation mit den Unterstützenden ist auf zwei Wegen möglich:
  • Über einen Blogbeitrag können Sie Informationen direkt in der Petition hinterlassen, es wird keine E-Mail an die Unterstützenden geschickt.
  • Über eine „E-Mail an die Unterstützenden“ können Sie Ihre Unterstützenden via E-Mail benachrichtigen. Die E-Mail wird von unserem Server aus verschickt.
  • Bitte achten Sie darauf, dass in diesem Fall weniger mehr ist: Zu viele E-Mails werden von den meisten Menschen als unangenehm angesehen.

Kann ich Neuigkeiten an meine Unterstützenden nachträglich bearbeiten?

  • Neuigkeiten können aktuell nur von openPetition-Administratoren bearbeitet werden. Bitte geben Sie uns bei einem Korrekturwunsch Bescheid, damit wir einen Fehler für Sie beseitigen können. E-Mail an: info@openpetition.de
  • Wir arbeiten aktuell an einer Funktion, damit auch Petitionsstartende selbst ihre Neuigkeiten bearbeiten können.

Kann ich auch nach Ende der Sammlungsfrist meinen Unterstützenden Neuigkeiten zuschicken?

  • Ja, Petitions-Startende können bis zu 5 Jahre nach Sammlungsende Mails an die Unterstützenden versenden.

Was ist eine Sprachversion? / Wie kann ich meine Petition übersetzen?

  • Eine Sprachversion ist eine von Unterstützenden oder Petitionsstartenden erstellte Übersetzung einer bereits vorhandenen Petition. Die Funktion zum Anlegen einer neuen Sprachversion finden Sie auf der jeweiligen Petitionsseite unter dem Petitionstext.
  • Wenn Sie die Petition übersetzen, erstellen Sie eine eigene Petitionsseite für diese Sprachversion der Petition. Die neue Sprachversion hat einen eigenen Link zum Unterschreiben und Verbreiten der Petition in dieser Sprache. Alle Unterschriften, egal von welcher Sprachversion, werden zusammengezählt und online dargestellt.
  • Als übersetzende Person haben Sie die Möglichkeit, die Unterzeichnenden dieser Sprachversion der Petition zu kontaktieren und über Updates zu informieren. Das ist möglich, solange die Zeichnungsfrist läuft. Übersetzerinnen sowie Übersetzer helfen Petitionsstartenden der Original-Petition mit Anfragen zur Petition in ihrer Sprache und bei der Moderation der Unterschriften, Kommentare und Debattenbeiträge.
  • Die Unterschriften für alle Sprachversionen einer Petition werden zusammengezählt. Dopplungen von Unterschriften in verschiedenen Sprachversionen werden herausgefiltert.

Kann ich beliebig viele Bilder und/oder PDF-Dateien an meine Unterstützenden schicken bzw. zum Download anbieten?

  • Mit Nachrichten an Ihre Unterstützenden können sie diese mobilisieren und sich vernetzen. Dabei können Sie pro Nachricht ein Bild oder eine PDF-Datei mitschicken. Alternativ können Sie auch einen Blog-Eintrag in Ihren Neuigkeiten erstellen, dann werden Ihre Unterstützenden nicht kontaktiert.

Kann ich Videos im MP4-Format ablegen und ablaufen lassen?

  • Videos, die auf der Plattform Youtube sind, können wir beim Petitionsbild einbinden, Bsp.: www.openpetition.de/!gehoerlosekinder
  • Sollten Sie keinen eigenen Youtube-Kanal besitzen, können Sie uns auch gerne das Video schicken. Wir binden dann alles für Sie ein.

Wo und in welcher Form erhalte ich die Listen mit allen Unterschriften?

  • Sie gelangen in den Verwaltungsbereich, indem Sie sich anmelden, auf „Hallo [Ihr Name]” klicken und anschließend unter “Meine Petitionen” die entsprechende Petition auswählen. Im Verwaltungsbereich können unter “Drucken/Download” alle Unterschriftenlisten heruntergeladen werden.
  • Unterschriftenlisten können in den Formaten HTML, PDF und CSV heruntergeladen werden. Wählen Sie einfach das von Ihnen bevorzugte Format und klicken Sie danach auf „Zur Unterschriftenliste“.
  • Bei Listen mit vielen Unterschriften kann es sein, dass das Generieren der Liste einige Sekunden dauert. Die Liste wird einmal pro Tag mit allen Unterschriften generiert.

Wie viele Seiten ergeben 50.000 Unterschriften?

  • Ein PDF-Dokument mit 50.000 Unterschriften ist etwas 5 MByte groß und umfasst etwa 1.000 Seiten. Ein Papierstapel mit 1.000 Seiten hat je nach Papierart eine Höhe von 20 bis 50 cm.

Kann ich die Kommentare zu einer Petition herunterladen?

  • Ja. Nach Ablauf der Petitionsfrist können Petitionsstartende Unterschriftendaten und Kommentare als CSV-Datei herunterladen. Dazu wählen Sie im Verwaltungsbereich den Reiter “Drucken/Download” aus. Im CSV-Format generiert, sind die Kommentare einsehbar und können mit heruntergeladen werden. Kommentare dürfen anonym veröffentlicht werden. Die Nennung der Kommentar-Autorin bzw. des Autors ist nur gestattet, wenn die Unterschrift nicht anonym erfolgt ist. Ob eine Unterschrift anonym geleistet wurde, steht in der Spalte „Anonym“.

Wie sortiere ich Unterschriften nach Zielregion?

  • Wenn Sie sich Ihre Unterschriften als CSV-Datei herunterladen, dann sehen Sie anhand der Spalte „Quorum“, ob eine Unterschrift in der Zielregion der Petition (Unterstützende/r aus XYZ) unterschrieben wurde.
  • Der Wert „Ja“ steht für „ist Teil der Zielregion“ und der Wert „Nein“ steht für „ist nicht Teil der Zielregion“.
  • Wenn Sie die Tabelle in Excel nach Spalte „Quorum“ sortieren, erhalten Sie zuerst alle Unterschriften aus der Zielregion.

Wie reiche ich meine Petition ein?

  • Handelt es sich bei der adressierten Person bzw. Stelle um eine politische Instanz, sollten Sie die Petition immer im Petitionsausschuss einreichen. Die am meisten verbreitete Variante ist das Einreichen via Briefpost. Alle Ausschüsse auf Bundes- und Landesebene bieten das Einreichen mittels Online-Formular an.
  • Sie können die Petition vor, während oder nach dem offiziellen Einreichen in einer medienwirksamen Aktion an weitere Entscheidungstragende übergeben.
  • Laden Sie möglichst viele Menschen und vor allem die Presse zur Übergabe ein. Medienwirksame Übergaben erhöhen die öffentliche Wirkung enorm.
  • Bieten Sie parallel zur formalen Einreichung an, die Unterschriftenlisten zur Petition entweder a) digital als PDF- oder CSV-Datei auf einem Datenträger oder b) ausgedruckt auf Papier einzureichen.
  • Mehr Tipps zur Einreichung und Übergabe finden Sie hier.

Sonstige FAQ

Sind die online abgegebenen Unterstützungsunterschriften als „eigenhändige Unterschrift“ zu werten?

  • Online-Unterschriften auf openPetition sind sowohl eine Willenserklärung, als auch eine Unterschrift, die von Dritten nicht ohne weiteres nachgeahmt werden kann und sind damit einer eingenhändigen Unterschrift gleichzustellen.
  • Durch die Bestätigung einer Unterschrift über eine eindeutige, nicht beliebig reproduzierbare E-Mail-Adresse kann die Unterschrift der Willenserklärung einer einzelnen Person zugeordnet werden.
  • Durch die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift kann jede Unterschrift durch das Melderegister auf Korrektheit überprüft werden.
  • Die openPetition-Software erkennt die Berechtigung einer Unterschrift anhand der Adresse und überprüft, ob diese Adresse Teil der betroffenen Region ist. Dies ist wichtig für die Berechnung des Quorums.
  • Eine Online-Petition kann nur auf der Seite unterschrieben werden, auf der ebenfalls der Titel der Petition und der volle Wortlaut der Petition enthalten sind.
  • Die Korrektheit der Willenserklärung ist durch die stichprobenartige Kontaktierbarkeit der Unterzeichnenden gewährleistet.

Zählen Unterschriften aus dem Ausland?

  • Zur Gesamtzahl werden alle Unterschriften gewertet.
  • Zum Quorum werden nur die Unterschriften aus der betreffenden Region gewertet.

Wie kann ich ein Bürgerbegehren oder eine Volksinitiative mit openPetition unterstützen?

  • Petitionen sind ein anderes Beteiligungsinstrument als direktdemokratische wie Bürgerbegehren, Volksinitiativen oder Volksentscheide. openPetition ist in erster Linie eine Petitionsplattform, jedoch haben wir in manchen Fällen auch schon die Bekanntmachung einer Volksinitiative unterstützt. Dadurch, dass es in Deutschland bisher nicht erlaubt ist, digitale Signaturen für Volksbegehren und Co. zu verwenden, hat openPetition einen Bogen online zur Verfügung gestellt, den sich jeder herunterladen konnte. Beispiel: www.openpetition.de/!kckgc
  • Wir tüfteln weiter daran, wie wir auch direktdemokratische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern fördern und vor allem einfacher und transparenter machen können.
  • Übrigens: Es ist in den meisten Fällen sinnvoller, erst eine Petition zu starten und dann, sollte die Petition nicht erfolgreich sein, eine Initiative bzw. Entscheid einzuleiten. Denn: Petitionen haben geringere Hürden, sind dadurch jedoch auch weniger verbindlich. Durch Petition können Sie einen großen Unterstützendenkreis schaffen, an den Sie sich später auch mit Ihrer Initiative wenden und mobilisieren können.

Dürfen Nicht-Volljährige bzw. Minderjährige eine Petition unterschreiben?

  • In Deutschland ja. Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
  • Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.

Wie kann ich Kommentare, Beiträge oder Petitionen melden?

  • Kommentare und Debattenbeiträge, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder aus anderen Gründen unangemessen sind, können durch einen Klick auf das Symbol [ ! ] an der jeweiligen Stelle gemeldet werden. Wird der gleiche Kommentar oder Beitrag von mehreren Personen gemeldet, wird er von openPetition gesperrt.
  • Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, melden Sie bitte per E-Mail an info@openpetition.de mit dem Betreff: „Nutzungsbedingungen, Verstoß“.

Bekomme ich eine irrtümlich abgeschlossene Spende zurückerstattet?

  • Generell möchten wir nur Spenden erhalten, die auch beabsichtigt getätigt wurden. Wir prüfen jeden Rückbuchungsantrag einzeln und sind bei irrtümlich abgeschlossenen Spenden aus Kulanz dazu bereit, Spenden bis zu drei Monate rückwirkend zurückzubuchen. Wir haben uns für diesen Zeitrahmen entschieden, da wir davon ausgehen, dass jeder Mensch innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit hat, seine Konten zu überprüfen. Die Grenze von drei Monaten haben wir außerdem gesetzt, da jede einzelne Rückbuchung aufgrund von Transaktionsgebühren mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zudem kalkulieren wir finanziell mit den eingegangen Spenden.
  • Für Fragen zum Thema Rückerstattung möchten wir darum bitten, uns direkt unter spenden@openpetition.de zu kontaktieren, um unnötige Kosten wie Anfechtungsgebühren zu vermeiden.

FAQ für Abgeordnete zu Stellungnahmen:

Warum bekomme ich eine E-Mail mit einer Stellungnahmen-Anfrage?

  • openPetition ist eine Plattform für Menschen, die mittels Petitionen an Politik und Gesellschaft teilhaben wollen. Sobald eine Petition ein Quorum erreicht, verschickt openPetition Anfragen an alle Abgeordneten, die dem Parlament der entsprechenden Region angehören.

Ich habe die Stellungnahme-E-Mail versehentlich gelöscht. Und nun?

  • Sollten Sie Ihre E-Mail versehentlich gelöscht haben, kontaktieren Sie uns bitte über info@openpetition.de, damit wir Ihnen die E-Mail mit der Anfrage erneut zuschicken können.

Woher hat openPetition meine E-Mail-Adresse?

  • Wir haben Ihre E-Mail-Adresse entweder von Ihnen selbst erhalten, im Internet recherchiert oder über einen gewerblichen Kontakte-Service erworben. In einigen Fällen fragen wir direkt bei politischen Institutionen oder Fraktionen nach, um E-Mail-Adressen zu bekommen bzw. zu verifizieren.

Welche Funktionen hat mein Abgeordnetenprofil?

  • Jederzeit auf neue Stellungnahme-Anfragen reagieren und ältere nachträglich bearbeiten.
  • Wissen, was Ihre Wähler bewegt: Petitionen aus Ihrer Mandatsregion.
  • Wahlkreisradar: Zusätzlich zu den Stellungnahmen können Sie individuell einstellen, ab wie vielen Unterstützenden aus Ihrem Wahlkreis Sie zu einem Anliegen von uns informiert werden wollen.
  • Verbesserung der Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgerinnen und Bürgern, sodass alle Betroffenen eines Themas an dem dazugehörigen politischen Diskurs teilhaben können.

Wie kann ich eine Stellungnahme abgeben und wie sollte diese aufgebaut sein?

  • Sobald eine Petition ein Quorum erreicht hat, versenden wir an alle Abgeordnete, deren E-Mail-Adressen uns bekannt sind, eine E-Mail mit der Anfrage um eine Stellungnahme.
  • Um Ihre Stellungnahme abzugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Stellungnahme abgeben” in der E-Mail.
  • Sie gelangen in den Bereich, in dem Sie die Stellungnahme abgeben und später auch bearbeiten können.
  • Zum Aufbau der Stellungnahme: Angaben zu Ihrer Positionierung, Angaben zur Grundlage Ihrer Entscheidung, Aussprache einer Handlungsempfehlung, Begründung.

Wo wird meine Stellungnahme angezeigt?

  • Stellungnahmen werden auf openPetition.de auf den entsprechenden Petitionsseiten angezeigt.
  • Stellungnahmen werden vermehrt auch von Medien aufgegriffen und im Zuge von Berichterstattung über einzelne Petitionen oder unsere Plattform rezitiert.

Kann ich mit meinem Parlamentarierprofil auch Petitionen starten oder unterschreiben?

  • Petitionen starten oder unterstützen darf laut Petitionsrecht (Art. 17 GG) jeder.
  • Wenn Sie eine Petition gestartet haben, finden Sie diese unter dem Reiter „Meine Petitionen“.
  • Wenn Sie eine Petition mit Ihrer Unterschrift unterstützt haben, finden Sie diese unter dem Reiter „Meine Unterschriften“.

Warum haben Abgeordnete aus meinem Parlament keine Anfrage erhalten?

  • Sollte einer Ihrer Kolleginnen und Kollegen keine Anfrage erhalten haben, tut uns das natürlich Leid. Wir versuchen, alle Abgeordneten zu erreichen. Leider sind nicht immer alle Adressen auffindbar und auch, wenn wir telefonisch versuchen, Kontakt aufzubauen, kann es sein, dass einzelne Adressen fehlen.
  • Sie können uns die E-Mail-Adresse der Kollegen gerne mitteilen, sodass wir diesen ebenfalls eine Anfrage zukommen lassen können.

Warum bittet openPetition Abgeordnete um Stellungnahmen?

  • Erreicht eine oPetition die nötigen Unterschriften für das openPetition-Quorum, fordern wir von allen gewählten Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Parlaments (Bundestag, Landtag, Kreistag, Gemeinderat, etc.) eine Stellungnahme an.

FAQ allgemein zu openPetition:

Macht openPetition Werbung für einzelne Petitionen?

  • Auf der Startseite und via Social Media stellen wir regelmäßig beispielhafte Petitionen vor, allerdings nur, um Beispiele für gut gemachte Petitionen zu präsentieren und um die Bandbreite der Themen auf openPetition sichtbar zu machen. Die Inhalte und Ziele dieser Petitionen sind dafür nicht ausschlaggebend.
  • Nach dem Unterzeichnen werden den Unterstützenden einige Petitionen vorgestellt, die für sie von Interesse sein könnten, z.B. weil sie sich auf ihre Stadt, ihren Landkreis, etc. oder auf ähnliche Themen beziehen.
  • Diese Petitionen werden von openPetition nicht zur Anzeige ausgewählt. Die Auswahl erfolgt automatisch aufgrund des beim Unterzeichnen angegebenen Wohnortes bzw. dem Thema der unterzeichneten Petition.

Wie wird bei openPetition der Erfolg einer Petition gemessen?

  • Es sind die Petitionstartenden selbst, die ihre Petitionen auf unserer Plattform als erfolgreich oder gescheitert markieren. Petitionen mit dem Status „der Petition wurde (teilweise) entsprochen“ oder „Petition hat zum Erfolg beigetragen“ erscheinen in der Liste der erfolgreichen Petitionen.
  • Unabhängig davon betrachten wir es bei openPetition als Erfolg, wenn engagierte Bürgerinnen und Bürger es schaffen, ein gemeinsames Anliegen auf die politische Agenda zu setzen und eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema anzustoßen.

Warum seid ihr eine GmbH – ich dachte, ihr seid gemeinnützig?

  • openPetition ist wegen Förderung der Bildung, Förderung des demokratischen Staatswesens und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vom Finanzamt Berlin für Körperschaften I als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Als gGmbh, also gemeinnützige GmbH, sind wir gemeinnützigen Vereinen steuerrechtlich vergleichbar gestellt.
  • Gemeinnützige Vereine sind zwar bekannter, jedoch sind gemeinnützige GmbHs ebenfalls verbreitet. So sind viele DRK-Rettungsdienststellen und Teilbereiche des Evangelischen Hilfswerkes und des Diakoniewerks gGmbHs. Genau wie diese Organisationen ist openPetition als gGmbH organisiert, weil die im GmbH-Recht festgelegten Strukturen, z.B. zu Verantwortlichkeiten, Haftung oder Geschäftstätigkeit, am besten zu unserer Tätigkeit passen. (Nebenbei, nicht jeder Verein ist gemeinnützig.) Mehr dazu in unserem Transparenzbericht.
  • openPetition gehört sich selbst. Einnahmen können nicht ausgeschüttet werden, sondern fließen immer in den Betrieb der Plattform und unsere Ziele ein. Mehr dazu in unserem Blogartikel zum Thema „Verantwortungseigentum„.

Es fehlt eine Frage? Kein Problem! Schicken Sie bitte eine Mail an info@openpetition.net mit dem Betreff: „FAQ” und wir helfen Ihnen weiter.


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Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

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