Petitionsrecht in Kreisen und Kommunen

In kleineren Verwaltungseinheiten wie den Kreisen und Kommunen gibt es meist keinen eigenen Petitionsausschuss. Als Empfänger einer Petition kommen in diesem Fall Parlamente wie Kreistage oder Stadtverordnetenversammlungen sowie Bürgermeister/innen und einzelne Abgeordnete in Frage. Eine Petition kann beispielsweise an eine Stadtverordnetenversammlung oder an den Bürgermeister gerichtet werden. In Zukunft sollen auf openPetition auch Petitionen an mehrere Empfänger möglich sein.

Meist gestalten sich das Sammeln der Unterschriften und das Einreichen einer Petition auf dieser Ebene am leichtesten, da es geringe logistische und organisatorische Hürden gibt. Der direkte Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern lässt sich leichter herstellen. Es gilt deshalb immer zu überlegen, ob der Weg über den Petitionsausschuss der Länder genommen werden muss oder ob sich ein Einreichen in einer kleineren Verwaltungseinheit nicht eher lohnt. Viele Anliegen, die vom Petitionsausschuss des jeweiligen Bundeslands abgelehnt werden erfahren auf dieser Ebene weit mehr Aufmerksamkeit, da das Anliegen von Ortskundigen besser beurteilt werden kann.

Windräder - häufig ein lokaler Streitpunkt und Grund vieler Petitionen. Von weitem sieht man sie nicht.

Windräder – häufig ein lokaler Streitpunkt. Von weitem sieht man sie nicht. (c) freiheit.org


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