Petition richtet sich an:
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
In Deutschland findet eine Doppelmoral statt: Während der einfache Bürger noch nicht mal ein Wiener Würstchen in einer Metzgerei stehlen oder den Metzger zwingen darf einem ein Wiener Würstchen zu geben, dürfen Politiker im großen Stil dem beispielhaften Metzger sogar Geld entwenden und ihn zu Zahlungen zwingen.
Aus diesem Grund fordern wir gleiches Recht für alle! Entweder jeder darf jeden bestehlen und erpressen oder niemand darf es. Es kann nicht sein, dass sich Politiker weiterhin selbst und andere durch Diebstahl und Erpressung bereichern.
Begründung
Im § 242 heißt es unter 1): "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Des weiteren definiert der § 253 als Erpressung: "(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Als rechtswidrig wird dabei unter 2) definiert: "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
Zu § 242: Genau das geschieht bei einer Steuer. Der Steuereintreiber (z.B. das Finanzamt) bereichert sich selbst durch Wegnahme von fremden Geld. Da die Finanzämter in Deutschland sehr erfolgreich sind, verteilen sie einen großen Überschuss an andere Menschen und bereichern dadurch auch sie. Dass die meisten Menschen allerdings ihre Steuern freiwillig zahlen, liegt an der vom Finanzamt angewandten Erpressung. Wer sein Geld nicht freiwillig abgibt, wird letztendlich die Gewalt von Polizei und Justiz zu spüren bekommen. Über diese Anwendungen gibt es zwar rechtsgültige Gesetze, allerding definiert § 253 2) dieses Vorgehen der Erpressung als rechtwidrig sobald es verwerflich ist. Und wie kann Diebstahl und Erpressung bitteschön nicht verwerflich sein?