Petition richtet sich an:
Bundestag
Änderung des § 353 StGB Abgabenüberhebung , Leistungskürzung Seine bisherige Fassung lautet: (1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, und verleitet Amtsträger dazu dem Bürger rechtswidrig überhöhte Gebühren abzuverlangen, weil er genau weis das es für ihn Folgenlos bleibt.
Begründung
Das soll dahingehend geändert werden das eben eine rechtswidrige Tat auf jeden Fall unter Strafe steht, egal ob er selber den Vorteil daraus zieht oder der Staat. Dieser Paragraph ist ein Kuckucksei das uns Altnazis eingebracht haben als wieder in Amt und Würden waren, und eines Rechtsstaates nicht würdig.
Der gänderte § 353 StGB soll wie folgt lauten: (1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft