Änderung des Wahlrechts zur Bundestagswahl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Das gegenwärtige Wahlrecht verstößt hinsichtlich der Erststimme gegen Art. 3 GG.(Gleichheitsgebot). In der Folge kommt es zur Entstehung von Überhangmandaten, die vermieden werden sollten. Es ist eine Wahlrechtsänderung erforderlich.

Begründung

Bei der Bundestagswahl wird unterschieden nach Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat eines Wahlkreises gewählt. Die Erststimmen der Wähler, die den gewählten Direktkandidaten nicht gewählt haben, verfallen bzw. werden nicht berücksichtigt. Das verstößt gegen das Gleichheitsgebot. Die Wähler der nicht gewählten Kandidaten werden unterrepräsentiert und damit benachteiligt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.07.2020
Sammlung endet: 19.09.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Minderheitenschutz

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