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Betreuungszeiten und Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld wird der Betreuung in den Krippen gegenüber gestellt. Das ist falsch. Die Betreuungszeit beträgt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in der Zeit von Montag bis Freitag in den Regel höchstens 10 Stunden. In der übrigen Zeit werden unter dreijährige Kinder von den Eltern betreut. Diese Zeit ist in der Regel größer. Das Betreuungsgeld nur für den Zeitabschnitt der Krippenbetreuung vorzusehen, hat nichts mit der Anerkennung der Familienleistungen in den Familien insgesamt zu tun

Quelle:

2.5

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