Pro

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Satzungsverstoß?

Der Erweiterte Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten des Heimatbundes, soweit nicht nach der Satzung andere Organe zuständig sind. Er bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit. Gem. §12e ist es u.a. Aufgabe der Mitgliederversammlung (Organ!), über sonstige ihr durch den Erweiterten Vorstand überwiesene "wichtige Angelegenheit" zu befinden. Ideell und materiell handelte es sich zweifellos um eine wichtige Angelegenheit.Der Vorstand fasste den Beschluss ohne Beteiligung der MV (S.4). Damit dürfte er gegen die eigene Satzung verstoßen haben. Dies sollte satzungsmäßige Konsequenzen haben.

Quelle: Haus Wehrmann, Erbschaft Dr. Volker Wehrmann - Stellungnahme des Lippischen Heimatbundes

3.2

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