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In Schleswig-Holstein wird die Einstufung eines Hundes als gefährlich ab 2016 nicht mehr an der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse, sondern an seinem Verhalten festgemacht. Neben der Kennzeichnungs-, der Sachkunde- und der Haftpflichtversicherungspflicht gibt es dann auch eine differenzierte Regelung, aus welchen Gründen eine Einstufung eines Hundes als gefährlich zu prüfen ist. Bemerkenswert ist, dass Faktoren wie der ‚elementare Selbsterhaltungstrieb des Hundes‘ bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen und dass nach 2 Jahren die Gefährlichkeit auf Antrag widerlegt werden kann.

Quelle: Sabine Berninger: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.die-linke-thl.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/1/zurueck/pressemitteilungen-13/artikel/schleswig-holstein-beschliesst-halter-pruefung-statt-rasseliste/" rel="nofollow">www.die-linke-thl.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/1/zurueck/pressemitteilungen-13/artikel/schleswig-holstein-beschliesst-halter-pruefung-statt-rasseliste/</a>

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