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Die derzeitige Regelung gehört abgeschafft, konterkariert sie doch in den allermeisten Fällen die Ziele der Jugendhilfe selbst. Eine Ausbildung anzustreben wird als gesellschaftlich gewollt in jedem Hilfeplanprozess durch die Jugendämter gefordert. Dann wiederum möchte das gleiche Jugendamt aber, dass natürlich der junge Mensch vollkommen selbstlos selbst dafür aufkommt, dass er Jugendhilfeleistung in Anspruch nimmt. Auch Bafög, ein Teil des Kindergeldes und Renten werden vom Jugendamt einkassiert. Und den leiblichen Eltern wird weniger Eigenanteil abgeknöpft als den Kindern in Jugendhilfe.

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