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Rechtler Aspekt

Rechtlicher Aspekt: Wenn die Regierung mich nötigt, eine Maske zu tragen, unterstellt sie mir, ich wäre infiziert. Das ist schlicht und ergreifend eine Üble Nachrede. Wenn die Regierung behauptet, ich muss eine Maske tragen, dann unterstellt sie mir was, dass ich infiziert bin. Im Fachjagon nennt man das "Üble Nachrede". Dann muss sie erst beweisen, dass ich krank bin. Wer krank ist, gehört ins Bett und nicht in die S-Bahn oder ins Geschäft. Ohne Corona kann ich nämlich niemand mit Corona anstecken.

Quelle: BGB

4.4

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