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Verstoß gegen informationelle Selbstbestimmungs

Verstoß gegen den das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Verfassung verlangt den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat eindeutig nicht. Er kann sich daher auch entscheiden, die Kirchensteuer nicht einzuziehen. Nur weil der Staat die Kirchensteuer eintreibt, müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob sie Mitglied einer Kirche sind und falls ja, bei welcher.

Quelle:

4.4

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