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So wie es derzeit aussieht, darf der ausländische Ehepartner jedes in Deutschland lebenden EU-Bürgers, Australiers, Canadiers, Amerikaners, Israelis, Südkoreaners, Japaners und Türken ohne vorherigen Sprachnachweis nach Deutschland Einreisen. Der ausländische Ehepartner eines Deutschen aber nicht. Das verstößt m. E. gegen Artikel 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) Auch wir Deutschen sollten gegen Diskriminierung geschützt werden.

Quelle:

3.8

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